AA

Personen bieten ihre Stimme für BP-Wahl auf Facebook zum "Verkauf " an

"Wahl-Stimmen" auf Facebook zu verkaufen ist strafbar.
"Wahl-Stimmen" auf Facebook zu verkaufen ist strafbar. ©APA
Das Innenministerum warnt derzeit vor versuchtem "Stimmen-Verkauf" zur bevorstehenden Bundespräsidentenwahl auf Facebook hin.

Des Ressort bekomme derzeit Fälle von Facebook-Postings zugespielt, bei welchen Personen ihre Stimme für die Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember zum “Verkauf” anbieten. “Jeder einzelne Fall wird zur Anzeige gebracht”, sagte Innenministeriums-Sprecher Karl-Heinz Grundböck am Donnerstag gegenüber der APA.In einzelnen Postings versuchen Personen ihre Stimme an Interessierte zu verkaufen – als Beweis wird etwa ein Foto aus der Wahlkabine geboten. Grundböck verwies gegenüber der APA darauf, dass derartiges Vorgehen unter den Paragraf 265 des Strafgesetzbuches (Bestechung bei einer Wahl oder Volksabstimmung) falle. Laut Gesetz sind derartige Taten mit Strafen von bis zu einem Jahr Freiheitsentzug oder Geldstrafen von bis zu 720 Tagsätzen bedroht.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Personen bieten ihre Stimme für BP-Wahl auf Facebook zum "Verkauf " an
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen