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Pensionistin in NÖ getötet: Prozessstart am Dienstag

62-Jähriger muss sich am Landesgericht Wiener Neustadt wegen Mordes verantworten.
62-Jähriger muss sich am Landesgericht Wiener Neustadt wegen Mordes verantworten. ©APA/PATRIK LECHNER/EINSATZDOKU.AT
Ab Dienstag muss sich ein 62-jähriger Bankberater wegen Mordes am Landesgericht Wiener Neustadt verantworten.
Mordanklage gegen 61-Jährigen
Verdächtiger gibt Tat zu

Dem Wiener wird vorgeworfen, im September des Vorjahres in Edlitz (Bezirk Neunkirchen) eine 86 Jahre alte Kundin mit einer Frischhaltefolie erstickt zu haben, nachdem er der Frau mit einem mit Münzen gefüllten Strumpf auf den Kopf geschlagen hatte. Ein Urteil wird für 28. Juli erwartet.

Mordprozess: Wiener Bankberater droht lebenslage Haft

Der Beschuldigte legte bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens ein reumütiges Geständnis ab. Als Grund für die Tötung nimmt die Staatsanwaltschaft an, dass der 62-Jährige unter massiven Druck geriet, weil er die Seniorin jahrelang über ihre Geldgeschäfte falsch informiert hatte. Im Fall einer Verurteilung droht dem Juristen eine Freiheitsstrafe von zehn bis zu 20 Jahren oder lebenslang.

Prozessstart in Wiener Neustadt

Am Landesgericht Wiener Neustadt hat am Dienstag der auf zwei Tage anberaumte Mordprozess gegen einen 62-jährigen Bankberater begonnen. Der Mann soll am 16. September 2019 in Edlitz (Bezirk Neunkirchen) eine 86 Jahre alte Kundin mit einer Frischhaltefolie erstickt haben. Der Angeklagte bekannte sich zu Beginn der Geschworenenverhandlung schuldig, seine Verteidigerin sprach von einer Affekt-Tat.

Der Jurist, ein österreichischer Staatsbürger, hatte die 86-Jährige seit mehr als 30 Jahren in finanziellen Angelegenheiten betreut. Dabei veranlagte der dreifache Familienvater das Vermögen der Seniorin in Höhe von rund 700.000 Euro. Zwei bis drei Mal pro Jahr trafen die beiden einander, um die finanziellen Geschäfte zu besprechen.

Kundin wollte Bankkonten zusammenlegen

Im Vorjahr wünschte die Pensionistin schließlich eine Transferierung und Zusammenlegung ihrer Wiener Bankkonten auf ein Geldinstitut in ihrer Nähe. Dieser Wunsch ließ den 62-Jährigen laut Anklage unter Druck geraten. Der Grund: Der Berater hatte die betagte Frau über ihre Geldgeschäfte falsch informiert und ihr der Anklagebehörde zufolge über Jahre hinweg entstandene Spekulationsverluste bewusst verschwiegen. "Er begründet dies damit, dass die Frau sehr echauffiert war, als er ihr erste Verluste mitgeteilt hat", sagte der Staatsanwalt im Rahmen des Eröffnungsvortrags.

Angeklagter schmiedete Plan

Um seinen Ruf zu wahren, soll der Beschuldigte einen Plan geschmiedet haben. Er wollte die 86-Jährige in ihrem eigenen Haus mit einem Sparstrumpf bewusstlos schlagen, die Kellerstufen hinunterstoßen und dort den Kopf der Frau fest gegen eine Stufenkante schlagen. Alles sollte wie ein tödlicher Unfall aussehen.

Dazu stahl er einen Hausschlüssel der Seniorin und befüllte einen eigenen Socken mit Münzen. Mit diesen Utensilien ging der Beschuldigte mehrmals zu Beratungsgesprächen mit der Pensionistin, um sie von ihrem Geldtransfer abzubringen. Obwohl dies nicht gelang, ließ er laut Anklage zunächst von seinen Tötungsplänen ab - bis zum 16. September. An diesem Tag kaufte der 62-Jährige Frischhaltefolie und Einweghandschuhe, mietete ein Auto und fuhr zum Haus seiner Kundin. Mit dem Vorwand, die Toilette benutzen zu wollen, verschaffte sich der Mann dort Zutritt. Im Gebäude erwähnte der Banker der Seniorin gegenüber erstmals die massiven Verluste, die er mit seinen Geschäften verursacht hatte. "Von den 700.000 Euro waren nur mehr 100.000 Euro übrig", rechnete der Staatsanwalt vor. Die 86-Jährige reagierte erbost.

86-Jährige wurde erstickt

Es entwickelte sich ein lautstarker Streit, den ein Nachbar mitbekam. Obwohl dieser an der Tür des Hauses der Pensionistin klopfte, zog der Angeklagte den Sparstrumpf aus der Tasche und schlug laut Anklage zehnmal gegen den Kopf der betagten Frau. Entgegen des Tatplans wurde die Attackierte aber nicht ohnmächtig, sondern war nur benommen und meinte: "Was tun Sie?" Mit der mitgebrachten Frischhaltefolie versuchte der Beschuldigte daraufhin, die 86-Jährige zu ersticken. Die Seniorin wehrte sich so heftig, dass er schlussendlich erst durch festes Zudrücken von Nase und Mund mit seinen Händen den Tod hervorrief.

Angeklagter wollte Selbstmord begehen

Durch das Wohnzimmerfenster ergriff der Mann danach die Flucht. Er beschloss, Selbstmord zu begehen und sprang auf der Südautobahn (A2) vor einen Lkw. Den Zusammenstoß überlebte der Beschuldigte schwer verletzt.

Astrid Wagner, die den Banker gemeinsam mit Wolfgang Blaschitz verteidigt, sprach davon, dass die Ursache für die Tat rund 25 Jahre zurückliege. Es habe damals durch den Beschuldigten verursachte Fehlveranlagungen gegeben, Teile des Vermögens der 86-Jährigen seien verloren gegangen. "Er hat sich nicht getraut, ihr das zu sagen. Das war der Anfang dieser Lebenslüge", sagte die Rechtsanwältin. Mit Umschichtungen habe ihr Mandant versucht, den Schaden wettzumachen. Dies sei teilweise gelungen, bis es "am Aktienmarkt wieder runter" gegangen sei.

Einen ernsthaften, ausgereiften Tatplan habe es bis zum 16. September nicht gegeben. Der 62-Jährige habe im Gespräch mit seiner Kundin - spätestens als es an der Tür klopfte - "die Nerven verloren" und könne sich "nur noch fetzenhaft" an die Attacke erinnern. "Wenn er es wirklich wollen hätte, hätte er es gescheit machen können, er ist intelligent genug", befand Wagner. Sie sprach von einer "klassischen Affekt-Tat" aufgrund jahrelang aufgestauter Frustrationen und Ängste.

(APA/Red)

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