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Pensionistin in Ebergassing erschlagen: Am zweiten Prozesstag ging es um DNA

Am Donnerstag wurde der Mordprozess am Landesgericht Korneuburg fortgesetzt.
Am Donnerstag wurde der Mordprozess am Landesgericht Korneuburg fortgesetzt. ©APA
Am zweiten Prozesstag gegen eine 44-Jährige, die im Jänner 2019 in Ebergassing eine Pensionistin erschlagen und deren Tresor mit 11.000 Euro geraubt haben soll, ist es am Donnerstag hauptsächlich um die DNA-Spuren am Tatort gegangen.
Erster Prozesstag
Mordanklage gegen 44-Jährige

Sachverständige Christa Nussbaumer hat über 100 Abriebe untersucht, fünf aussagekräftige wurden der Angeklagten zugeordnet.

Mordprozess in Korneuburg

Dabei handelt es sich um DNA-Spuren auf der Blutunterlaufung am Rücken der rechten Hand, im rechten Brustbereich des Bademantels, auf einem Filterpapier einer Zigarette im Spülwasser der Toilette, am WC-Türdrücker sowie auf einem Lichtschalter im Vorraum. Weil dort auch eine Blutwischspur des Opfers gefunden wurde, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die 44-Jährige zum Tatzeitpunkt am 22. Jänner in der Wohnung war.

Am Türgriff des Schlafzimmerkastens, wo sich der Tresor befunden haben soll, wurden von der 44-Jährigen keine Spuren gefunden, sondern nur von der 64-Jährigen. Auch an der Kleidung der Beschuldigten, die nach ihrer Festnahme am 6. Februar sichergestellt wurde, seien keine Blut- oder andere Spuren des Opfers festgestellt worden. Allerdings gab einer der Ermittler zu bedenken, dass die Angeklagte theoretisch zwei Wochen Zeit gehabt hätte, die Tatkleidung verschwinden zu lassen.

Tatwaffe und Tresor wurden nie gefunden

Die Tatwaffe und der Tresor samt Beute wurden trotz intensiver Suche nie gefunden. Die Beschuldigte habe sich diesbezüglich "nicht kooperativ" gezeigt, meinte der Ermittler. "Wer es nicht gewesen ist, der kann auch nicht kooperieren", meinte darauf der Verteidiger der 44-Jährigen, Wolfgang Blaschitz. Die Frau, die in der Nachbarschaft des Opfers wohnte, bekannte sich weiterhin des Mordes und Raubes nicht schuldig.

Blaschitz befragte auch die Polizisten, warum nicht andere Personen, die regelmäßig in der Wohnung der Pensionistin waren, genauer unter die Lupe genommen wurden. Der Anwalt sprach von Angehörigen der Zeugen Jehovas, die dort "ein- und ausgingen" sowie einem Pfleger, der einen Nachbarn betreute. Zunächst richtete sich auch der Verdacht gegen diesen Pfleger, da er mit dem Opfer auch regen SMS- und Telefonkontakt pflegte, doch die Tatortgruppe konnte keine Spuren des Mannes in der Wohnung feststellen.

Für einen Ermittler seien diese Personen "nicht tatrelevant gewesen". Der Pfleger wurde sogar zunächst observiert, ob er Tatwaffe oder Beute bei sich führt. Für den Tatzeitraum hatte er allerdings ein Alibi, da es der zu pflegenden Person zu diesem Zeitpunkt schlecht gegangen ist. Der Verteidiger wollte wissen, ob der Mann das Haus dennoch hätte verlassen können - er arbeitete wenige Minuten vom Tatort entfernt -, das konnte der Ermittler nicht sagen. Die Wohnung in der Heimat des Pflegers - der Mann fährt alle 14 Tage nach Hause - wurde jedenfalls nicht durchsucht. Zudem fand DNA-Expertin Nussbaumer am Bademantel des Opfers fünf männliche Spuren.

Angeklagte soll bei Vernehmung unter Druck gesetzt worden sein

Thematisiert wurden auch die von der Angeklagten gemachten Vorhalte gegen die Ermittler, sie hätten massiv Druck auf sie ausgeübt. Sie sei bei der Vernehmung geschubst und beschimpft worden. Aufgrund ihrer Vorstrafe wegen Raubes sei sie vorverurteilt worden. Die Polizisten, die sie abgeholten, hätten nach Angaben der 44-Jährigen gesagt: "Spiel keine Spielchen. Mit deiner Vorstrafe war's das." Auf der Polizeistation meinte ein Beamter: "Na, sind wir schon wieder da?" Das stellten die Ermittler massiv in Abrede, worauf die Beschuldigte laut ihren Unmut äußerte, was ihr eine Rüge von Staatsanwalt Peter Zimmermann und Richterin Xenia Krapfenbauer einbrachte.

Der Sohn der Getöteten schloss sich dem Verfahren als Privatbeteiligter an. Er forderte 1.500 Euro Schmerzengeld.

Befragung der Gutachterin zu DNA-Spuren

In der Befragung der DNA-Gutachterin Christa Nussbaumer ging es hauptsächlich darum, wie die Spur der Angeklagten auf den Bademantel des Opfers kommen konnte.

Die Angeklagte gab nämlich an, dass sie die 64-Jährige am Tattag besucht habe, um ihr zum Geburtstag zu gratulieren, getötet habe sie die Freundin jedoch nicht. Beim Überbringen der Glückwünsche hielt sie beide Hände und hätte die Frau umarmt. Zu diesem Zeitpunkt trug die Pensionistin den Bademantel noch nicht.

Verteidiger Wolfgang Blaschitz wollte deshalb von Nussbaumer wissen, ob die DNA der Angeklagten über die Hände des Opfers auf den Brustbereich des Bademantels gelangen kann. "Das halte ich für unwahrscheinlich", sagte die Gutachterin, da es sich um eine "schöne Spur" gehandelt habe. Dass sich die wenigen Zellen dann auch noch auf die Kleidung übertragen habe, glaube die Expertin nicht. "Man kann nichts ausschließen, aber es ist eher unwahrscheinlich."

Nussbaumer glaube, dass es sich hier eher um eine Primärspur gehandelt habe. Auf den Handflächen seien keine verwertbaren Spuren gefunden worden, nur auf der Blutunterlaufung am Rücken der rechten Hand. Die Staatsanwaltschaft geht nämlich davon aus, dass die Spuren durch das Versetzen eines kräftigen Stoßes übertragen wurden.

Die Verhandlung am Landesgericht Korneuburg wird kommenden Dienstag fortgesetzt. Dann kommt Gerichtsmediziner Wolfgang Denk zu Wort und der Lebensgefährte der Angeklagten wird erneut befragt. Wenn es keine weiteren Beweisanträge gibt, wird nach den Plädoyers ein Urteil gefällt.

Die Frau, die sich laut Anklage in einer "äußerst prekären finanziellen Lage" befand, soll die Pensionistin am 22. Jänner in deren Wohnung besucht haben. Dabei soll sie die 64-Jährige zu Boden gestoßen und mit einem Zimmermannshammer auf das liegende Opfer eingeschlagen haben. Danach nahm sie laut Staatsanwaltschaft einen Möbeltresor mit 11.000 Euro aus dem Schlafzimmer und flüchtete. Die Angeklagte wird durch diese DNA-Spuren belastet, sie wurde am 6. Februar festgenommen. Der Frau, die vor zehn Jahren einen Postraub begangen hat, droht lebenslange Haft.

(APA/Red)

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