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Passagieren steht Rückzahlung von abgesagten Flügen zu

Was tun bei Ausfall von bezahlten Flügen?
Was tun bei Ausfall von bezahlten Flügen? ©APA (Archiv/dpa)
Die Covid-19-Pandemie hat bei vielen Fluglinien zur Absage von gebuchten und bezahlten Flügen geführt.

"Nach der EU Fluggastrechte Verordnung 261/2004 haben die betroffenen Passagiere einen Anspruch darauf, den gesamten Reisepreis zurückbezahlt zu bekommen", sagte Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV) am Freitag.

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"Umfassende Gesetzlosigkeit"

In der Tourismusbranche herrsche seit Beginn der Pandemie Kolba zufolge "umfassende Gesetzlosigkeit". "Die Passagiere versucht man, mit Gutscheinen oder Umbuchungen davon abzuhalten, ihr Geld zurückzufordern, gleichzeitig fordern viele Staatshilfe an und versuchen zudem, die Gehälter der Mitarbeiter zu drücken", meinte der Obmann.

Der VSV habe daher mit TicketRefund eine Kooperation geschlossen, um Passagieren das Rückfordern des Flugpreises "möglichst einfach und risikolos zu machen". "Die Reisenden sind momentan massiv verunsichert. Es gibt keine Auskunft und auch online sind keine ausreichenden Informationen für eine Rückerstattung zu finden, dahinter steckt System. Wir raten allen, die Nerven zu bewahren und nicht voreilig Gutscheine anzunehmen", so FairPlane-Gründer Andreas Sernetz. Laut geltendem EU-Recht haben die Reisenden einen Anspruch auf Rückzahlung in bar.

Klagewelle befürchtet

Unterdessen fürchtet die Frankfurter Justiz eine nicht zu bewältigende Klagewelle, weil Fluggesellschaften in der Coronakrise stornierte Flüge nicht rechtzeitig erstatten. "Wir erwarten, dass sich Luftverkehrsunternehmen rechtstreu verhalten und gesetzliche Verpflichtungen zur Rückerstattung von stornierten Tickets erfüllen", erklärte der Vize-Präsident des Amtsgerichts Frankfurt, Frank Richter. Am Mittwoch hatte das Verbraucherportal "Flightright" angekündigt, im Namen von rund 20.000 Passagieren bei den Gesellschaften AUA-Mutter Lufthansa und der Laudamotion-Eigentümerin Ryanair ausstehende Gelder einzuklagen. Zusammengenommen gehe es um rund 20 Millionen Euro.

Bisher seien nur vereinzelt Klagen eingegangen, sagte Vize-Präsident Richter. Die Fluggesellschaften verzögern derzeit Barerstattungen und versuchen stattdessen die Kunden mit Gutscheinen ruhigzustellen. Eine verbindliche Gutscheinlösung ist allerdings am Veto der Europäischen Kommission gescheitert, so dass nach gültiger Rechtslage mit wenigen Tagen Frist zurückgezahlt werden müsste. Die Lufthansa allein hat das Volumen der fraglichen Kundengelder auf 1,8 Milliarden Euro beziffert.

(APA)

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