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Parteienverkehr in Bundesbehörden ab 18. Mai

Die ersten Bundesbehörden werden ab Mitte Mai für Kunden öffnen.
Die ersten Bundesbehörden werden ab Mitte Mai für Kunden öffnen. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Bundesbehörden sollen ab 18. Mai wieder ihren geregelten Parteienverkehr aufnehmen. Kunden werden gebeten, die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Die Regierung hat am Mittwoch im Ministerrat beschlossen, dass der Parteienverkehr in den Bundesbehörden ab 18. Mai wieder stattfinden wird.

Corona-Schutzmaßnahmen gelten bei auch Parteienverkehr

Kunden müssen dabei Mund-Nasen-Schutz tragen, ebenso die Beamten - sofern keine Plexiglaswand vorhanden ist. Die dafür nötigen Mitarbeiter werden als "unverzichtbares Schlüsselpersonal" definiert, andere sollen im Home-Office bleiben.

Nach Angaben des Beamtenministeriums arbeiten etwa 90.000 Bundesbedienstete von zuhause. "Das in den meisten Dienstbereichen großflächig praktizierte Home-Office bleibt grundsätzlich bis auf weiteres noch aufrecht", heißt es im Beschluss der Regierung. Erst wenn es die Infektionslage zulasse, sei eine weitgehende Aufhebung denkbar.

Home Office wird künftig größere Rolle spielen

Die einzelnen Ministerien werden aufgefordert, sich "für die Zeit danach" neue Arbeitsmethoden zu überlegen, denn: "Die Telearbeit wird in Zukunft sicher eine noch größere Rolle spielen als bisher."

Auch mehrere Bundesländer haben bereits angekündigt, den eingeschränkten Parteienverkehr ab Mitte Mai wieder hochzufahren.

Kundenservice der Krankenkassen ab 18. Mai wieder offen

Nach Lockerung der Corona-Sicherheitsmaßnahmen werden demnächst auch die Kundenservicestellen der fünf Sozialversicherungsträger wieder geöffnet. Ab.18. Mai werden sie zur Verfügung stehen, allerdings unter strengen Sicherheitsvorkehrungen wie Masken- und Abstandspflicht sowie Desinfektion der Hände, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung.

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(APA/Red)

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