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Parteien: Spendendeckel laut Experten wohl zulässig

Laut Experten ist eine Dekelung der Spenden wohl rechtskonform.
Laut Experten ist eine Dekelung der Spenden wohl rechtskonform. ©APA
Rechtsexperten nahmen nun die Spendendeckelung für Parteien unter die Lupe. Dabei sind sie der Meinung, dass durch die - im internationalen Vergleich - hohe Parteienförderung Spenden eigentlich überflüssig sind.

Der seit Juli geltende "Spendendeckel" für Parteien ist wohl nicht verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommen die Autoren eines neu aufgelegten Gesetzeskommentars zum Parteienrecht. Außerdem enthält das Buch einen kleinen Dämpfer für Befürworter der Kontrolle der Parteien durch den Rechnungshof. Und es zeigt, wie komplex und auch für Experten undurchschaubar die Parteienförderung der Länder ist.

Nach der Verschärfung der Transparenzregeln im Juli haben die drei Autoren - Christian Eisner, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Michael Kogler sowie Andreas Ulrich von der für Parteienrecht zuständigen Abteilung im Kanzleramt - ihren 2012 erstmals erschienenen Kommentar überarbeitet und aktualisiert. Ergänzt wurden neben der Judikatur der vergangenen sieben Jahre auch die einschlägigen Regeln in den Ländern.

Kontrolle durch Wirtschaftsprüfer

Unter anderem zitieren die Autoren ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), das auch für die aktuelle Debatte darüber relevant ist, ob die Parteien wie bisher durch Wirtschaftsprüfer oder doch besser durch den Rechnungshof kontrolliert werden sollten. Die Höchstrichter lassen in dem Erkenntnis aus dem Jahr 2017 eine gewisse Skepsis gegen eine staatliche Einschau in die Parteifinanzen durchblicken. Sie bestätigen die Kontrolle durch Wirtschaftsprüfer nämlich auch mit dem Hinweis, dass damit die Betätigungsfreiheit der Parteien damit "besonders gewahrt" bleibt, "weil so die unmittelbare Einsicht staatlicher Organe in die Unterlagen und damit verbunden in die Tätigkeit der politischen Partei vermieden wird".

Dass die per Verfassungsbestimmung abgesicherte Bestätigungsfreiheit der Parteien (§1 Parteiengesetz) nicht uneingeschränkt gilt, zeigt freilich, dass der Verfassungsgerichtshof die Beschränkung der Wahlkampfkosten sehr wohl genehmigt hat. Auch gegen die erst heuer beschlossene Beschränkung der Parteispenden (7.500 Euro pro Spende und maximal 750.000 Euro jährlich pro Partei) hegen die Autoren des Kommentars "keine prinzipiellen verfassungsrechtlichen Bedenken". Angesichts der im internationalen Vergleich hohen staatlichen Parteienförderung und der weiterhin zulässigen Mitgliedsbeiträge sei "nicht zu erkennen, dass der Gesetzgeber verpflichtet wäre, zusätzlich ein Recht auf Gewährung einer Spende (womöglich auch noch in einer bestimmten Mindesthöhe) einzuräumen", heißt es dazu im Buch.

Verwirrung bei Parteienförderung

Apropos Parteienförderung: hier haben die Experten auszurechnen versucht, wie viel Geld den Parteien und ihren (Landtags)klubs in den einzelnen Ländern zusteht - und sind gleich mehrfach an der "herausfordernden Ausgestaltung der Berechnungsmodalitäten" gescheitert. Sie kommen inklusive 64,5 Mio. Euro Bundesförderungen auf zumindest 170 Mio. Euro. Nicht eruiert werden konnten demnach die Subventionen in Niederösterreich und Kärnten (und die Förderungen für Landtagsklubs in weiteren Ländern). Die Summe stellt somit nur eine Untergrenze dar. Ein APA-Rundruf im Frühjahr hat Subventionen für Parteien sowie ihre Klubs und Akademien von über 200 Mio. Euro ergeben.

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(APA/red)

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