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Parksheriff angefahren: 29-Jähriger rettet sich mit Sprung auf Motorhaube

Zwei Parksheriffs sollen von einem 50-jährigen Lenker angefahren worden sein.
Zwei Parksheriffs sollen von einem 50-jährigen Lenker angefahren worden sein. ©APA/ANGELIKA KREINER (Sujet)
Am Mittwoch kam es erneut zu Übergriffen auf gleich zwei Parksheriffs. Grund für die Auseinandersetzung war eine Anzeige wegen Parkens in zweiter Spur.

Gegen 19.40 Uhr kam es zu einem Streit zwischen einem Parksheriff und einem PKW-Lenker in der Rotenhofgasse. Grund dafür war eine Anzeige wegen Parkens in zweiter Spur. Laut der 27-jährigen Kontrolleurin kam es zunächst zu einem Streit und schließlich zu einer versuchten Körperverletzung. Dabei fuhr der 50-jährige Autolenker auf sie zu, bevor er schließlich auswich und davonfuhr. Zwei Kontrollorgane nahmen anschließend die Verfolgung auf und konnten ihn aufhalten.

Wien-Favoriten: Parksheriff konnte sich nur mit Sprung auf Motorhaube retten

Danach soll es erneut zu zweimaliger versuchter (schwerer) Körperverletzung gekommen sein. Der 50-jährige Lenker soll einen 29-jährigen Kontrolleuer während der Amtshandlung zweimal absichtlich mit dem Fahrzeug touchiert haben. Laut eigenen Aussagen konnte sich der 29-Jährige beide Male nur durch einen Sprung auf die Motorhaube retten. Schließlich entfernte sich der 50-Jährige mit hoher Geschwindigkeit. Zwar ist das angezeigte Fahrzeug auf eine Scheinadresse zugelassen, doch die Polizei konnte den Lenker mit dem Auto bereits im Nahbereich anhalten. Neben dem Vorfall muss sich der 50-Jährige auch für etlichen Verwaltungsanzeigen vor Gericht verantworten. Der 29-Jährige wurde nicht verletzt. Der 50-Jährige bestreitet den geschilderten Hergang und jegliche Verletzungsabsicht. Als Fluchtgrund hat er offene Verwaltungsstrafen genannt.

Übergiff auf Parksheriffs: Führerscheinentzug droht

Die Polizei macht darauf aufmerksam, dass aggressives Verhalten gegenüber Parksheriffs schwerwiegende straf- und verwaltungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Außerdem wird bei jedem Fall überprüft, ob eine Lenkeignung weiterhin gegeben ist. Es droht der Führerscheinentzug als Konsequenz.

(Red)

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