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Parkpickerl ab sofort in fünf weiteren Bezirken erforderlich

Ab dem 1. Oktober muss in fünf weiteren Wiener Bezirken fürs Parken gezahlt werden.
Ab dem 1. Oktober muss in fünf weiteren Wiener Bezirken fürs Parken gezahlt werden. ©Vienna.at/ Alexander Blach
Ab sofort müssen Wiener Autofahrer in fünf weiteren Bezirken fürs Parken zahlen. Betroffen sind der 15. Bezirk, sowie Teile von Meidling, Penzing, Ottakring und Hernals. An Werktagen zwischen 9 und 19 Uhr muss entweder ein ausgefüllter Parkschein eingelegt werden oder im Fall von Anrainern ein Parkpickerl geklebt sein. Gratis bleibt das Parken nur am Wochenende und an Feiertagen.

Direkt ab dem ersten Tag der Gültigkeit muss mit Strafen gerechnet werden, wenn in den neuen Kurzparkzonen ohne Kurzparkschein oder gültigem Parkpickerl geparkt wird. Während Anrainer mit einem zuvor beantragten Parkpickerl in ihrem Heimatbezirk dauerhaft parken können, gilt für Parkscheine in den neuen Parkpickerl-Bezirken eine Parkdauer von höchstens drei Stunden, wobei es im Bereich rund um die Stadthalle eine Sonderregelung gibt. Ob es das jetzige Parkraumbewirtschaftungsmodell noch lange gibt, ist allerdings fraglich. Im Frühjahr 2013 soll über ein Alternativmodell im Rahmen der Volksbefragung abgestimmt werden. Dieses wird von Experten gerade erarbeitet.

Kennzeichnung der neuen Zonen

Die neuen Kurzparkzonen sind beschildert, allerdings sind nicht in allen Bezirken die zusätzlich geplanten Bodenmarkierungen bereits angebracht worden, wie eine Tageszeitung am Montag berichtet. Eine Übersicht über die genauen Gültigkeitsbereiche gibt es hier. Wer noch kein Pickerl beantragt hat, sollte die besser direkt im zuständigen Bezirksamt erledigen, denn bei der Online-Bestellung kann es zu Wartezeiten kommen. (APA/ Red.)

Alle Informationen zum Thema Parken in Wien finden Sie in unserem Special.

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