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"Pariser Verträge" auf dem Prüfstand

Zur Sprache kamen am Mittwoch im BAWAG-Prozess die so genannten "Pariser Verträge", mit denen der Beschluss der seinerzeitigen BAWAG-Führung umgesetzt wurde, die neuerlichen Geschäfte mit Flöttl über Stiftungen abzuwickeln.

Offiziell sollen diese Verträge am 10. und 11. November 1998 erstellt und unterzeichnet worden sein. In Wahrheit war am 3. November alles unter Dach und Fach. Innerhalb der BAWAG wurden sie offenbar sogar auf den 27. Oktober „rückdatiert“.

Wie Wolfgang Flöttl darlegte, habe er mit Helmut Elsner zwischen dem 19. und 21. Oktober die „Grundzüge der Verträge“ in New York besprochen. Elsner habe durchblicken lassen, er werde sich um die rasche Zustimmung des Vorstands bemühen. Am 26. Oktober habe ihn Elsner angerufen und ihm diese Zustimmung avisiert, darauf habe er, Flöttl, seine „Hausanwälte“ eingeschaltet. Diese hätten die Verträge aufgesetzt und die Entwürfe dem BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz geschickt. Die Verträge seien „von unabhängiger Seite“ geprüft worden, versicherte Flöttl.

Richterin Claudia Bandion-Ortner zeigte sich sehr verwundert, dass das juristisch nicht gerade einfache Vertragswerk binnen derart kurzer Zeit erstellt wurde. „In-House-Anwälte sind sehr schnell. Die werden nicht nach Stunden bezahlt. Die müssen nichts verzögern“, erläuterte Flöttl. Er bestritt, die Verträge seien bereits vor dem 26. Oktober vorbereitet worden.

Für die BAWAG waren Johann Zwettler und Peter Nakowitz zur Vertragsunterzeichnung nach Paris geflogen. Weder die BAWAG-Rechtsabteilung noch die regelmäßig für die BAWAG tätigen, ausgewiesenen Spitzenjuristen Florian Gehmacher und Gerhard Frotz waren damit befasst worden. Laut Zwettler wurde auf deren Rechtsbeistand auf eine entsprechende Anweisung von Helmut Elsner verzichtet: „Wir hatten den Auftrag, in dieser Angelegenheit diskret vorzugehen.“ Elsner habe darauf Wert gelegt, „alles rasch umzusetzen“. Außerdem gehe er davon aus, „dass der Doktor Flöttl profunde Rechtsanwälte hatte“, sagte Zwettler.

Wolfgang Flöttl widersprach entschieden der Darstellung, mittels dieses Vertragswerks „Gute Geschäfte mit der BAWAG gemacht zu haben“, wie die Richterin feststellte. „Ich habe ein schlechtes Geschäft gemacht! Ein dummes Geschäft! Ich habe kein Geschenk bekommen! Ich wäre am Liebsten auf und davon gegangen. Das wäre meine ideale Lösung gewesen“, meinte der Investmentbaker. Elsner habe ihn aber unter Druck gesetzt, so dass er entgegen seinem Wunsch seine Geschäftsbeziehungen mit der BAWAG nicht beenden konnte.

Flöttl betonte einmal mehr, er habe der BAWAG gegenüber keine persönliche Haftung übernommen („Ich konnte tun und lassen was ich wollte!“), die Pariser Verträge hätten außerdem einen Gewährleistungsausschluss enthalten. Zwettler tat diesen Einwand mit der Bemerkung: „Eine Standardfloskel, die jeder Vertrag enthält“ ab.

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