Paris forderte EU-weites Verbot von Bisphenol A in Kassenbons

Zuvor hatte die französische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umwelt und Arbeitsschutz (Anses) vor allem Schwangere und Kassierinnen vor der Chemikalie gewarnt, die als hormonverändernd, nervenschädigend und krebserregend gilt.
Auch in Plastikflaschen und Konservendosen
Bisphenol A kommt auf Kassenbons oder Fahrkarten, aber auch in der Innenbeschichtung von Konservendosen oder in Plastikflaschen und -verpackungen aus Polycarbonat vor. Studien zufolge können schon kleinste Mengen des Stoffes über einfachen Hautkontakt in den Organismus gelangen und Schäden anrichten. Die französische Behörde Anses warnte aber auch vor Ersatzstoffen. Wegen fehlender wissenschaftlicher Studien sei ein Ersatz durch andere Bisphenole nicht ratsam, hob die Behörde hervor.
Risiko für Babys
Die Behörde verwies insbesondere auf das Risiko durch Bisphenol A in Konservendosen sowie in Wasserbehältern aus Plastik, wie sie in Behörden oder Büros genutzt werden. Etwa 80 Prozent der Verseuchung des Menschen durch Bisphenol A findet der Behörde zufolge über Lebensmittel statt. Vor allem Schwangere rief die Behörde wegen des Risikos für die Babys zur Vorsicht im Umgang mit Kassenzetteln und der Nutzung von Wasserspendern auf.
Frankreich zählt zu Vorreitern der EU
Frankreich zählt beim Umgang mit dem Giftstoff zu den Vorreitern in der EU. In dem Land ist die Chemikalie ab Anfang 2015 in allen Lebensmittel-Verpackungen verboten, in jenen für Kleinkinder unter drei Jahren bereits seit Anfang 2013. In Frankreich wird auch über ein weitergehendes Verbot von Weichmachern wie Phthalaten diskutiert. Bestimmte Weichmacher, die bei Kunststoffen, Gummi, Farben oder Lacken zum Einsatz kommen, stehen ebenfalls im Verdacht, unter anderem die Fortpflanzungsfähigkeit zu beeinträchtigen. (APA)