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Pärchen raubte 86-Jährige nach Bankbesuch aus: Fünf Jahre Haft

Zu fünf Jahren Haft wurde ein Pärchen nach einem Raub in Wien-Meidling verurteilt.
Zu fünf Jahren Haft wurde ein Pärchen nach einem Raub in Wien-Meidling verurteilt. ©APA (Sujet)
Am Freitag wurde jenes Pärchen zu fünf Jahren Haft verurteilt, das am 6. November 2014 eine 86-Jährige nach einem Bankbesuch in Wien-Meidling beraubten.

Als “besonders verwerflich” bezeichnete Richterin Olivia-Nina Frigo den Raub, dem am 6. November 2014 in Wien-Meidling eine 86-jährige Pensionistin zum Opfer fiel.

Die gehbehinderte Frau – sie ist auf einen Rollator angewiesen – hatte über mehrere Monate hinweg 5.000 Euro angespart, um sich einen notwendigen Kur-Aufenthalt bezahlen zu können. Als sie in ihrer Bankfiliale in der Schönbrunner Straße in Wien-Medling das Geld abhob, wurde sie von der kriminellen 43-Jährigen beobachtet. Diese signalisierte ihrem vor dem Geldinstitut wartenden Freund, eine “alte Frau mit einem Geldkuvert” sei auf dem Weg nach draußen. Der Mann drängte die 86-Jährige wenig später gegen eine Hausmauer, öffnete – ohne dass die Pensionistin das zunächst bemerkte – ihre Bauchtasche, in die sie das Kuvert gesteckt hatte, und suchte mit dem Geld das Weite.

Mehrere Diebstähle in Wien

Wie sich im Zuge der weiteren Ermittlungen herausstellte, war das aus Rumänien stammende Pärchen seit zumindest August in der Bundeshauptstadt aktiv gewesen. Dass er mit einem Aufenthaltsverbot belegt war – Resultat einer vorangegangenen dreijährigen Freiheitsstrafe für mehrere Trickdiebstähle – und sie in Spanien wegen ähnlicher Delikte bis ins Jahr 2013 im Gefängnis saß, war für die beiden kein Hindernis. Wie sie nun dem Schöffensenat darlegten, kamen sie immer wieder für ein paar Tage nach Wien und mieteten sich “mit der Absicht, durch Stehlen Geld zu beschaffen” in einem Hotel ein, wie der Angeklagte wörtlich zu Protokoll gab.

Neben dem Raub waren sechs Taschendiebstähle inkriminiert, die das Paar jeweils an belebten Orten – etwa in einem gleichermaßen bekannten wie beliebten Lokal, im Supermarkt oder direkt in einer Bankfiliale – beging. Sie suchten sich dabei ausschließlich ältere, im Ruhestand befindliche Opfer aus, bei denen mit keiner oder nur geringer Gegenwehr zu rechnen war. Diesen hätten die Angeklagten teilweise ihr letztes Geld weggenommen, empörte sich die Richterin in der Urteilsbegründung. Einem Mann wurde etwa seine karge Mindestpension gestohlen, einem weiteren kam nicht nur sein Bargeld abhanden. Die beiden Täter hoben mit der ebenfalls erbeuteten Bankomat-Karte so lange Banknoten ab, bis das Konto geplündert und nichts mehr zu holen war.

Fünf Jahre Haft nach Raub

Zu Jahresbeginn klickten die Handschellen. Die Strafe sei “zu hoch”, beschwerte sich die 43-Jährige über die vom Gericht verhängte Sanktion. Nach Rücksprache mit ihren Verteidigern nahmen die Angeklagten dann aber von Rechtsmitteln Abstand. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

(APA)

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