Ein Paar hätte 600 Euro zahlen müssen, da sie eine befreundete Familie besucht hatten. Nun wurde die Strafe gekippt.
Aus Sicht des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich waren auch im strengen Corona-Lockdown Privatbesuche nicht untersagt. "Der Aufenthalt in privaten Räumen unterlag zu keinem Zeitpunkt einem Verbot" - und man habe den öffentlichen Raum aus jedem Grund betreten dürfen, erklärte das Gericht laut "Presse" (Freitag-Ausgabe).
Paar sollte Strafe wegen Besuch bei Freunden zahlen
Anlass für dieses Urteil war eine Strafe von 600 Euro, die ein Mann - nach Meinung der Bezirkshauptmannschaft Tulln - zahlen sollte, weil er am 20. März mit seiner Frau zu einer befreundeten Familien gefahren war. Diese Strafe hob das Landesverwaltungsgericht jetzt auf.
(APA/Red)