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Österreich: Kein russisches Vermögen bei Zollkontrollen beschlagnahmt

Der Zoll hat bisher keine Beschlagnahmungen wegen der Russland-Sanktionen durchgeführt.
Der Zoll hat bisher keine Beschlagnahmungen wegen der Russland-Sanktionen durchgeführt. ©APA-FOTO: HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Österreichs Zoll hat bisher keine Fahrzeugen oder Gütern von russischen Staatsbürgern beschlagnahmt, mit denen diese laut geltenden Sanktionen eigentlich nicht mehr in die EU einreisen dürfen.
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Systematisierte Zollkontrollen könnten nur direkt an der EU-Außengrenze stattfinden und innerhalb der Europäischen Union fänden risikoorientierte, aber stichprobenartige mobile Zollkontrollen an Hauptverkehrsrouten statt, erklärte ein Vertreter des Finanzministeriums auf APA-Anfrage.

Keine direkte Flugverbindung zwischen Russland und Österreich

"Wenn im Zuge dieser mobilen Kontrollen oder im Rahmen des Flugverkehrs russische Staatsangehörige kontrolliert werden, erfolgt dies unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben der EU, im konkreten der entsprechenden Embargobestimmungen", betonte er und erinnerte gleichzeitig daran, dass es seit dem vergangenen Jahr keine direkten Flugverbindungen zwischen Russland und Österreich mehr gibt.

EU-Kommission konkretisierte Sanktionen gegen russische Staatsbürger

Nachdem die EU-Kommission am vergangen Freitag eine Erläuterung zu Sanktionsverordnungen veröffentlicht hatte und dabei betont hatte, dass die Einfuhr von mehr als 150 Warenkategorien durch russische Staatsbürger kategorisch untersagt sei, hatten russische Medien über die Konsequenzen dieser Interpretation spekuliert. Da neben industriell verwendeten Waren, Autos und Fotoapparaten auch Koffer und Bekleidung im relevanten Anhang XXI der EU-Sanktionsverordnung gelistet sind, hatte etwa das Kreml-kritische Onlinemedium "The Bell" die Frage gestellt, ob Russinnen und Russen an den EU-Außengrenzen nunmehr gar ausgezogen würden.

Am Dienstag hatte die EU-Kommission in weiteren Erläuterungen jedoch abgeschwächt: "Bei Gütern, die nur einen geringen Verdacht auf Sanktionsumgebung auslösen, darunter Hygieneartikel oder von Reisenden getragene sowie im Gepäck befindliche Kleidung, sollen die nationalen Behörden das Verbot in einer angemessenen und vernünftigen Art umsetzen", hieß es. Keinen Zweifel ließ die Kommission indes, dass Autos mit russischen Kennzeichen nicht mehr in die EU eingeführt werden dürfen. Nationale Behörden sollten ihnen besondere Aufmerksamkeit widmen, forderte die Kommission.

(APA/Red)

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