Ermittlungen in Albanien könnten nur von der albanischen Staatsanwaltschaft angestoßen werden, und nicht aufgrund von Vorwürfen der serbischen Behörden und Angaben der früheren Chefanklägerin des Haager Kriegsverbrechertribunals, Carla del Ponte, für die es “keine Beweise” gebe. Kein fremder Bürger habe das Recht, Ermittlungen auf dem albanischen Gebiet vorzunehmen, erklärte Alibeaj.
Die serbische Sonderstaatsanwaltschaft ermittelt seit eineinhalb Jahren zu etwaigem Organhandel in Albanien im Frühjahr 1999. Den Anlass lieferte ein Buch Del Pontes (“Im Namen der Anklage – Meine Jagd auf Kriegsverbrecher und die Suche nach Gerechtigkeit”), in dem die Schweizer Juristin die angebliche Verschleppung von rund 300 Serben durch Mitglieder der Kosovo-Befreiungsarmee (UCK) nach Nordalbanien erwähnt, denen vor ihrem Tod Organe entnommen worden sein sollen. Aus Mangel an Beweisen hatte die Anklage des UNO-Kriegsverbrechertribunals allerdings nie Ermittlungen eingeleitet.
Die serbische Sonderstaatsanwaltschaft ermittelt seit eineinhalb Jahren zu dem vermeintlichen Organhandel und informierte den im Vorjahr vom Europarat mit dem Thema betrauten Sonderberichterstatter Marty, der am Montag und Dienstag erstmals Belgrad besuchte und am Mittwoch nach Prishtina (Pristina) weiterreiste. Die kosovarischen Behörden haben die Angaben Del Pontes wiederholt bestritten und jüngst erklärt, eine Untersuchung der Vorwürfe zu unterstützen. Die kosovarische NGO “Ausschuss für Menschenrechte und Freiheiten” forderte die Behörden allerdings auf, Klage gegen Del Ponte wegen der “Lügen” in ihrem Buch zu erheben. Del Ponte sei verpflichtet, ihre Behauptungen zu beweisen, teilte die Menschenrechtsorganisation mit.