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Organe der Hypo Vorarlberg lehnen U-Ausschuss dezidiert ab

Die Organe der Hypo Vorarlberg - Vorstand, Aufsichtsrat und Betriebsrat - lehnen in einer gemeinsamen Stellungnahme den Untersuchungsausschuss zu den Offshore-Geschäften der Bank ab.
Die Organe der Hypo Vorarlberg - Vorstand, Aufsichtsrat und Betriebsrat - lehnen in einer gemeinsamen Stellungnahme den Untersuchungsausschuss zu den Offshore-Geschäften der Bank ab. ©APA/STIPLOVSEK//AFP PHOTO / RODRIGO ARANGUA
Die Organe der Hypo Vorarlberg - Vorstand, Aufsichtsrat und Betriebsrat - lehnen in einer gemeinsamen Stellungnahme den Untersuchungsausschuss zu den Offshore-Geschäften der Bank ab. Es sei "nicht nachvollziehbar", dass vor dem Vorliegen der Endergebnisse der Sonderprüfberichte ein U-Ausschuss eingerichtet werde, zitierten die "Vorarlberger Nachrichten" in ihrer Samstagsausgabe aus dem Schreiben.

Im Kontrollausschuss des Vorarlberger Landtages hätten die Organe der Hypo Vorarlberg bereits umfassend berichtet und aufgeklärt, argumentierten die Bank-Verantwortlichen. Zudem sei der ursprünglich von der SPÖ definierte Untersuchungsgegenstand “weitgehend rechtswidrig”, weil der Landtag nach der Vorarlberger Landesverfassung Untersuchungsausschüsse nur zur Prüfung behaupteter Missstände in der Verwaltung des Landes einsetzen dürfe.

Hypo Vorarlberg nicht Teil der Landesverwaltung

Die Hypo Vorarlberg und die Vorarlberger Landesbank-Holding seien jedoch nicht Teil der Verwaltung des Landes, erklärten die Hypo-Organe. Deren Handlungen könnten daher niemals Untersuchungsgegenstand eines Untersuchungsausschusses im Landtag sein.

Der von dem Gremium bereits verabschiedete Fragenkatalog zeige allerdings, dass die untersuchten Themen auf interne Vorgänge bzw. Bankgeschäfte in der Hypo Vorarlberg ausgerichtet seien, so die Bank-Chefs. Die Hypo befürchte daher wirtschaftliche sowie wettbewerbliche Nachteile, sollten rechtswidrig Unterlagen von Personen im U-Ausschuss thematisiert werden, die “nicht bank-fachkundig sind und rein politische Ziele verfolgen”. Hinzu komme, dass es weder dem Vorstand noch anderen Organen oder Dienstnehmern der Hypo aufgrund des Bank- und Geschäftsgeheimnisses erlaubt sei, Auskunft zum operativen Bankengeschäft zu geben. Dies wäre ein Gesetzesbruch, der strafbar wäre.

Stellungnahme angekündigt

“Der Untersuchungsausschuss hat das Potenzial, die Vermögensinteressen des Landes auf Kosten der Bürger und Steuerzahler des Landes Vorarlberg zu schädigen”, warnten Vorstand, Aufsichtsrat und Betriebsrat in der Stellungnahme. Die Verantwortlichen kündigten aber an, aus Bankensicht eine Stellungnahme abzugeben, mit der das Bank- und Geschäftsgeheimnis gewahrt werde. Zudem appellierten sie an alle Landtagsabgeordneten des Untersuchungsausschusses, sich mit dem Thema “seriös und frei von politischer Selbstinszenierung auf dem Rücken der Bank auseinanderzusetzen”.

Der U-Ausschuss zur Landeshypo und den “Pamama Papers” hatte vor der Sommerpause des Landtags bereits zweimal getagt, ab 9. September bis 24. März 2017 sind weitere 14 Sitzungen vorgesehen.

(APA)

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