Eine Tagesordnung zur Wahlsitzung ist Ende Juli an die Gremienmitglieder verschickt worden, darin ist auch eine Information zum Wahlprozedere enthalten.
Daraus geht unter anderem hervor, dass Bewerber, bei denen Ausschlussgründe nach dem ORF-Gesetz vorliegen, “nicht zu berücksichtigen, nicht zum Hearing einzuladen oder zur Wahl des ORF-Generaldirektors/der ORF-Generaldirektorin vorzuschlagen” seien. Damit ist eine Nominierung von Karin Kraml (früher Resetarits) ausgeschlossen, da deren politische Tätigkeit als EU-Parlamentarierin noch nicht lange genug zurückliegt, um dem Gesetz Genüge zu tun.
Kandidaten für Posten des ORF-Generaldirektors: 40 Minuten-Rede
Die Reihenfolge der Teilnahmer am Hearing soll durch Ziehung gleich zu Beginn der Sitzung festgelegt werden. Die Dauer der Rede-/Fragezeit pro Kandidat soll nicht mehr als 40 Minuten betragen.
Die Abstimmung über den neuen Generaldirektor wird mit namentlich gekennzeichneten Stimmzetteln durchgeführt. Die Namen der Wählenden und des Gewählten werden pro Stimmzettel verlesen. Eine gültige Wahlentscheidung kommt bei Anwesenheit von mindestens 18 Mitgliedern des Stiftungsrates zustande, wobei eine einfache Mehrheit reicht. Bei Feststellung der einfachen Mehrheit werden ungültige Stimmen und Enthaltungen nicht gezählt. Bei Stimmengleichstand kommt das Dirimierungsrecht der Stiftungsratsvorsitzenden, Brigitte Kulovits-Rupp zum Tragen, die dem SPÖ-“Freundeskreis zuzurechnen ist.
Nur ein knappes Viertel der Österreicher spricht sich laut einer aktuellen Gallup-Umfrage für eine zweite Amtszeit von ORF- Generaldirektor Alexander Wrabetz aus. 44 Prozent der Befragten sprechen sich demnach gegen Wrabetz aus, einem Drittel ist eine zweite Amtsperiode von Wrabetz “egal”.
(apa)