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Opfer des Terroranschlags in Wien: Anschober stellt umfassende Hilfe in Aussicht

Anschober stellt für die Opfer des Terror-Anschlags in Wien umfassende Hilfe in Aussicht.
Anschober stellt für die Opfer des Terror-Anschlags in Wien umfassende Hilfe in Aussicht. ©APA (Sujet)
Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) hat am Montag umfassende Hilfe für die Opfer des Wiener Terroranschlags in Aussicht gestellt, nachdem die Verbrechensopferhilfe Weißer Ring kritisierte, dass in diesem Fall das Verbrechensopfergesetz zu kurz greift.
Opfer können wohl Republik klagen

Hinsicherlich der Opferentschädigung arbeite man eng mit dem Innen- und dem Jusitzministerium zusammen - Ziel sei "eine möglichst gute, betroffenengerechte Lösung", so Anschober.

Diese könne über die derzeitige Regelung hinausgehen, deutete Anschober am Rand einer Pressekonferenz an. Der Weiße Ring hatte am vergangenen Donnerstag für sämtliche Personen, die sich im Nahebereich des Terror-Anschlags befanden, vollen Zugang zu den Leistungen aus dem Verbrechensopfergesetz verlangt, was Kostenübernahme für Psychotherapie, Pauschalentschädigung für Schmerzengeld sowie Verdienst- und Unterhaltsentgang inkludieren würde.

"Der Staat hat die Verantwortung, dieses Leid zu mindern"

Seitens des Sozialministeriumservice (SMS), über das die Anträge abgewickelt werden, sollen dem Vernehmen nach bisher nur Angehörige der vom Attentäter Erschossenen sowie von diesem verletzte Personen als anspruchsberechtigt anerkannt worden sein. Das SMS wollte sich dazu auf APA-Anfrage nicht äußern und verwies auf die Pressestelle des Sozialministeriums.

Der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfang Peschorn, forderte unterdessen im Ö1-"Morgenjournal" Betroffene dazu auf, Entschädigungsanträge nach dem Verbrechensopfergesetz einzubringen. Dieses biete eine rechtliche Grundlage, um rasch und umgehend Hilfe in Anspruch zu nehmen. "Der Staat hat die Verantwortung, dieses Leid zu mindern", betonte Peschorn.

Terror-Anschlag in Wien: Opfer sollen Ansprüche stellen

Aus Peschorns Sicht ist diese Schiene für Betroffene aussichtsreicher als eine Amtshaftungsklage. Bei dieser müsste im Zusammenhang mit dem Terror-Akt ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten von Organträgern, die der Republik Österreich zuzurechnen sind, nachgewiesen werden.

Eine Amtshaftungsklage hatte der Wiener Rechtsanwalt Karl Newole angekündigt, der mehrere Hinterbliebene sowie Verletzte vertritt. Er begrüße Peschorns Wortmeldung und bekräftigte, er werde auch Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz beantragen: "Die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Amtshaftungsgesetz wird aber erst dann nicht notwendig sein, wenn alle Opfer ausreichend entschädigt sind." Wichtig sei es, dass Opfer jetzt ihre Ansprüche stellen, "da Entschädigungen nicht automatisch erfolgen", wie Newole in einer Presseaussendung festhielt.

Derzeit 40 bis 50 Betroffene

Nach dem Terror-Anschlag sind bisher zwei Entschädigungs-Anträge nach dem Verbrechensopfergesetz eingebracht worden. Das gab das Sozialministerium am Montag auf APA-Anfrage bekannt. "Mit weiteren Anträgen ist aufgrund der erfolgten Aktivitäten bzw. Kontakte des Sozialministeriumservice zeitnah zu rechnen", hieß es.

Das Sozialministerium geht derzeit von 40 bis 50 unmittelbar Betroffenen aus. Dazu zählen Verletzte, Hinterbliebene von Getöteten, schockgeschädigte Angehörige bei Schwerverletzten und traumatisierte Tatzeugen. Die Antragsfristen nach dem Verbrechensopfergesetz betragen generell drei Jahre ab der Schädigung. "Für Anträge auf Psychotherapie gibt es keine Antragsfrist", betonte das Ministerium. Was an finanziellen Mitteln für die Entschädigung der Terroropfer nach dem Verbrechensopfergesetz aufzuwenden ist, lasse sich "derzeit noch nicht abschätzen".

(APA/Red.)

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