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Ohne Handschellen abgeführt: Mutmaßlicher Vergewaltiger wollte flüchten

Die Beamten verzichteten darauf, dem Zeitungszusteller Handschellen anzulegen.
Die Beamten verzichteten darauf, dem Zeitungszusteller Handschellen anzulegen. ©APA
Nach dem gescheiterten Fluchtversuch eines mutmaßlichen Vergewaltigers am Montag sind nun neue Umstände zur kurzen Flucht bekannt. So soll der Zeitungszusteller etwa keine Handschellen getragen haben.
10 Jahre für Inder

Die Beamten – zwei Frauen und ein Mann – nahmen davon Abstand, dem 25-Jährigen Handschellen anzulegen, als sie in den Verhandlungssaal gerufen wurden, wo Richter Stefan Apostol eine staatsanwaltschaftliche Festnahmeanordnung bewilligt und obendrein gleich die U-Haft verhängt hatte. Weil der Mann zunächst keinen Widerstand leistete und die Beamten offenbar mit keiner weiteren Gegenwehr rechneten, begnügten sie sich damit, den 25-Jährigen an den Unterarmen zu erfassen und zur Aufzuganlage zu dirigieren, wo der Polizist dem Mann erklärte, dass er nun ins Gefängnis überstellt würde.

Passant stellte Mann ein Bein

Nachdem die Gruppe mit dem Aufzug ins Erdgeschoss gelangt war, die Sicherheitsschleuse im Eingangsbereich passiert hatte und sich auf dem Weg Richtung Justizanstalt befand, nützte der nach wie vor nicht Gefesselte die Gelegenheit, einen Fluchtversuch zu starten. Er riss sich ruckartig los und lief auf der Wickenburggasse Richtung Alser Straße den drei Polizisten davon. Möglicherweise wäre ihm sogar die Flucht gelungen, hätte sich vor dem Cafe Edison, wo ein Schanigarten den Gehsteig einengt, ihm nicht ein Passant in den Weg gestellt. Der Mann soll dem Flüchtenden auch ein Bein gestellt haben, was der Polizei ermöglichte, den groß gewachsenen Inder an der Kleidung zu erfassen, zu überwältigen und ihm Handschellen zu verpassen.

Gericht mit Justizgebäude verbunden

Dabei wäre es im gegenständlichen Fall vermutlich gar nicht nötig gewesen, den 25-Jährigen aus dem Gerichtsgebäude zu bringen. Das Landesgericht ist mit der Justizanstalt verbunden, es bestehen auf verschiedenen Stockwerken mehrere Zugangsmöglichkeiten, die allerdings nur von der Justizwache genutzt werden dürfen. Die Justizwache darf wiederum staatsanwaltschaftlich angeordnete und gerichtlich bewilligte Festnahmen nicht durchführen. “Eine Festnahme einer Person durch die Justizwache verletzt das Grundrecht auf persönliche Freiheit und ist nur durch die Kriminalpolizei zulässig”, heißt es in einer Weisung der Anstaltsleitung, die sich dabei auf entsprechende Judikatur und Lehrmeinungen stützen kann.

Polizei-Ping-Pong

Allerdings hatte der Richter über den mutmaßlichen Vergewaltiger einer 15-Jährigen bereits die U-Haft verhängt, womit er grundsätzlich auch auf die Justizwache zurückgreifen hätte können, um den bis dahin auf freiem Fuß befindlichen Mann – das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hatte im Vorfeld Fluchtgefahr verneint – dingfest zu machen. Das wurde auf APA-Anfrage seitens des Justizministeriums bestätigt. “Ab dem Moment, wo der Richter die U-Haft verhängt, wäre das möglich. Die U-Haft zu vollziehen, ist Aufgabe der Justizwache”, erläuterte Rudolf Jocher, stellvertretender Leiter der Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.

Passant möglicherweise verletzt

Der Passant, der sich dem Inder in den Weg gestellt hat, hat sich dabei möglicherweise verletzt. Wie eine Zeugin des Geschehens der APA berichtete, soll dieser über Schmerzen im Bauchbereich geklagt haben, nachdem der Inder ihm einen Tritt verpasst hatte. Sie habe dem Passanten zur Anzeige geraten, teilte die Zeugin mit.

(APA/red)

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