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OGH: DailyDeal-Gutscheine trotz Insolvenz weiter gütig

DailyDeal und dessen Partner müssen auch nach der Insolvenz ihre Leistung erbringen.
DailyDeal und dessen Partner müssen auch nach der Insolvenz ihre Leistung erbringen. ©pixabay.com
Auch der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass DailyDeal-Gutscheine trotz Insolvenz weiterhin gültig sind. Der VKI brachte schon Wochen vor der Insolvenz eine Klage ein.

Der Oberste Gerichtshof hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, das die Gutscheine von DailyDeal - auch trotz der Insolvenz des Schnäppchenportals - weiter gültig sind und somit von den Vertragspartnern eingelöst werden müssen. Der OGH fällte seine Entscheidung am 13. September 2019, also gut zwei Wochen bevor die Gutscheinplattform Zahlungsunfähigkeit anmeldete.

VKI hat Klage gegen DailyDeal schon lange eingebracht

Dass OGH-Urteil und Insolvenz zeitlich zusammenfallen, ist Zufall. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der das Urteil am Dienstag veröffentlichte, hatte im Auftrag des Sozialministeriums bereits seit Längerem eine Klage gegen die DailyDeal GmbH geführt.

In dem Urteil bestätigte der OGH, dass Leistungen aus den von DailyDeal vermittelten Gutscheinen von den jeweiligen Kooperationspartnern erbracht werden müssen, weil diese die Leistung schulden. "Daraus folgt, dass diese Gutscheine trotz Insolvenz von DailyDeal weiterhin bei diesen Kooperationspartnern einlösbar sein müssen", erklärte VKI-Juristin Beate Gelbmann. Der VKI stellt dafür auf verbraucherrecht.at einen Musterbrief zur Verfügung. Zusätzlich prüfen die Konsumentenschützer Musterprozesse gegen Unternehmen, die sich weigern, DailyDeal-Gutscheine einzulösen.

Frist oft zu kurz bemessen

Darüber hinaus entschied der OGH, dass die von manchen Kooperationspartnern vorgesehene Verfallsfrist von nur wenigen Wochen oder Monaten viel zu kurz bemessen ist. "Grundsätzlich erlischt das Recht, mit einem Gutschein etwas aus dem Warensortiment zu beziehen, erst nach 30 Jahren. Für eine kürzere Gültigkeitsdauer muss ein ausreichender sachlicher Grund vorliegen", so Gelbmann. Ein Rabatt alleine rechtfertige diese Einschränkung bei der Einlösbarkeit nicht. "Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits abgelaufene Gutscheine von Kooperationspartnern der DailyDeal GmbH haben, sollten sich vom Ablauf der Einlösungsfrist nicht abschrecken lassen", empfiehlt die VKI-Expertin.

(APA/red)

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