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ÖVP und Wiener Stadtzeitung "Falter" erst im Februar vor Handelsgericht

Der Falter wirft der ÖVP vor, die Wahlkampfkostengrenze bewusst überschritten zu haben.
Der Falter wirft der ÖVP vor, die Wahlkampfkostengrenze bewusst überschritten zu haben. ©FOTO: APA/HANS PUNZ
Der erste Verhandlungstermin im Fall "ÖVP gegen Falter" ist am 20. Februar am Wiener Handelsgericht angesetzt. Konkret geht es dabei um Behauptungen zu Wahlkampfkosten der ÖVP.
Falter von ÖVP geklagt

In dem von der ÖVP gegen die Wochenzeitung "Falter" angestrebten Verfahren steht am Handelsgericht Wien der erste Verhandlungstermin fest. Die zuständige Richterin setzte die vorbereitende Tagsatzung für den 20. Februar des kommenden Jahres an, teilte ein Sprecher des Handelsgerichtes der APA mit. Die Volkspartei hatte die Wochenzeitung auf Unterlassung geklagt.

Die Klage war Mitte September zugestellt worden. Dem "Falter" wurden vier Wochen für die Klagebeantwortung eingeräumt. Diese sei nun fristgerecht erfolgt, erklärte der Behördensprecher. Die beklagten Parteien bringen darin im Wesentlichen vor, dass die ihnen vorliegenden Dokumente die von ihnen gezogenen Schlussfolgerungen und Wertungen rechtfertigten, hieß es.

ÖVP soll Wahlkampfkostenobergrenze bewusst überschritten haben

Die ÖVP hatte gefordert, dass die Zeitschrift künftig drei Behauptungen unterlassen solle. Etwa dürfe der "Falter" nicht mehr behaupten, dass die ÖVP heuer bewusst die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro plane, dass die ÖVP die Öffentlichkeit bewusst über ihre Wahlkampfausgaben täusche und dass die ÖVP die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze vor dem Rechnungshof verbergen wolle.

Die Volkspartei hatte den Widerruf dieser Behauptungen, eine entsprechende Veröffentlichung sowie Kostenersatz verlangt. Eine einstweilige Verfügung wurde jedoch nicht beantragt, hatte der "Falter" unmittelbar nach Zustellung der Klage berichtet.

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(APA/red)

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