Einheitliche Trinkgeld-Regelung für Gastronomie & Co. kommt 2026
Auf Trinkgeld ist in Österreich zwar keine Steuer zu zahlen, wohl aber ein Sozialversicherungsbeitrag. Durch Kartenzahlungen wurde in den letzten Jahren immer öfter die Höhe der Trinkgelder in einzelnen Betrieben sichtbar, was zu teils hohen Nachforderungen der Sozialversicherung führte. Nur teilweise und regional unterschiedlich gab es Pauschalen. Die Regierung will nun österreichweit einheitliche Pauschalen zur Berechnung der Sozialleistungen auf Trinkgeld ermöglichen.
Das dazu nötige Gesetz passierte mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen am Mittwoch den Sozialausschuss. Die FPÖ stimmte dagegen und sieht in der Maßnahme die "Einführung einer neuen Steuer".
Sozialversicherung legte Pauschalen fest
Ab dem Jahr 2026 soll die Sozialversicherung österreichweit gültige Pauschalen je nach Branche, Tätigkeit und Arbeitszeit definieren dürfen. Diese gelten dann als Obergrenze für die zu entrichtenden Beiträge. Für das Hotel- und Gastgewerbe, wo Trinkgelder besonders häufig sind, liegen bereits Vorschläge auf dem Tisch:
- Beschäftigte mit Inkasso:
- 2026: 65 Euro
- 2027: 85 Euro
- 2028: 100 Euro
- Beschäftigte ohne Inkasso:
- 2026 & 2027: 45 Euro
- 2028: 50 Euro
Ab 2029 sollen die Pauschalen regelmäßig valorisiert – also an die Inflation angepasst – werden.
Zuständig für die Festlegung der Pauschalen ist – wie bisher – die Sozialversicherung. Bis es eine Neufestsetzung für den jeweiligen Erwerbszweig gibt, sollen aktuelle Pauschalen weitergelten. Für Nachforderungen sieht das Gesetz eine Verjährung vor, sofern bis Ende September nächsten Jahres für die betreffende Branche eine neue Pauschale festgesetzt wurde.
Dienstgeber sollen Auskunft über ausgezahlte Trinkgelder geben
Neu sollen Dienstgeber ihren Beschäftigten Auskunft über geleistete Trinkgelder geben müssen. Verteilt der Arbeitgeber das Trinkgeld, muss er bis Ende Februar 2026 seine Angestellten über den Verteilungsschlüssel informieren.
Während Vertreter der Regierungsparteien darauf verweisen, dass es künftig Rechtssicherheit geben werde und die seit Langem nicht valorisierten Pauschalen angepasst würden, will die FPÖ die Pflicht zu Sozialleistungen aufheben, damit Trinkgeld als "persönliche Zuwendung" zu 100 Prozent bei den Empfängern bleibt. FPÖ-Tourismussprecher Christoph Steiner empfiehlt in einer Aussendung, künftig Trinkgeld vor dem Verlassen des Lokals ausdrücklich als "Schenkung" den Angestellten zukommen zu lassen.
(APA)