Nach Ansicht des Wissenschaftsministeriums wurde der enge Spielraum, den die Umsetzung der EU-Richtlinie ermöglicht, “bestmöglich genutzt”. So seien die gegenüber der Richtlinie strengeren österreichischen Regelungen beibehalten worden, etwa das Verbot von Versuchen mit Menschenaffen und die unangemeldete Kontrolle von Tierversuchseinrichtungen. Bundeskanzler Werner Faymann erklärte am Dienstag nach dem Ministerrat, mit der Gesetzesvorlage habe man den “schmalen Grat” zwischen einerseits der Unterstützung der Forschung und andererseits der “berechtigten Interessen” des Tierschutzes gemeistert.
Neues Tierversuchegesetz umfasst mehr Arten
Unter anderem wird der Geltungsbereich des Gesetzes, der derzeit nur Wirbeltiere umfasst, auch auf spezifische wirbellose Arten ausgedehnt. Außerdem müssen Tierversuche künftig in vier Schweregrade eingeteilt und in Einrichtungen, in denen Versuche durchgeführt oder Versuchstiere gezüchtet werden, verpflichtend Tierschutzgremien eingerichtet werden. Die Veröffentlichung bestimmter Informationen über Versuche sollen für erhöhte Transparenz sorgen – was den Tierschützern nicht weit genug geht, die am Dienstag in St. Pölten erneut gegen die neue Regelung protestiert haben. Sie fordern die Veröffentlichung jedes einzelnen Versuchsablaufs.
Tierversuche, die lang dauernde Schmerzen verursachen, welche nicht gelindert werden können, sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen dürfen nur im Einzelfall aus berechtigten Gründen und einer Prüfung auf nationaler und europäischer Ebene gewährt werden. Beispiel ist etwa der Ausbruch einer Pandemie.
Keine Tierschutz-Ombudsstelle geplant
Als Ergebnis des Begutachtungsprozesses soll außerdem ein Kriterienkatalog für die vorzunehmende Schaden-Nutzen-Abwägung bei Tierversuchsprojekten eingeführt werden. So sollen Objektivität und Transparenz der Genehmigungsverfahren erhöht werden. An Primaten dürfen außerdem keine sehr schweren Tierversuche durchgeführt werden.
Die von den Tierschützern geforderte Tierschutz-Ombudsstelle ist nicht vorgesehen. Im Wissenschaftsministerium begründet man dies damit, dass die Kontrolle Aufgabe der zuständigen Behörde sei, die Oberkontrolle obliege der Europäischen Kommission. Allerdings sollen, soweit dies verfassungsrechtlich möglich ist, die bestehenden Tierschutzombudsleute eingebunden werden. Sie sollen etwa regelmäßig über die Kontrollen informiert und als Sachverständige bei den Kontrollen herangezogen werden. (APA)