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Österreichische Justiz versteigert gepfändete Gegenstände im Internet

Gepfändete Gegenstände werden nun im Internet versteigert
Gepfändete Gegenstände werden nun im Internet versteigert ©BilderBox.com (Sujet)
Der gefürchtete Kuckuck geht online: Die österreichische Justiz versteigert bei Exekutionen gepfändete Gegenstände nun auch im Internet - ob Trompete, Laptop oder Fluchtauto. Ob es dazu kommt, obliegt dem Gerichtsvollzieher.

Vor kurzem wurde nach deutschem Vorbild eine unter dieser Adresse erreichbare Plattform eingerichtet, auf der sich Interessenten anmelden und mitbieten können. Darauf machte das Justizministerium am Dienstag in einer Aussendung aufmerksam.

Entscheidung des Gerichtsvollziehers

Ob gepfändete Gegenstände im Internet versteigert werden sollen, entscheidet der Gerichtsvollzieher. Er hat den geeigneten Versteigerungsort auszusuchen, bei dem erwartungsgemäß der höchste Erlös zu erzielen ist und die niedrigsten Kosten anfallen. Die technische Abwicklung erledigt das Kompetenzzentrum beim Oberlandesgericht Innsbruck. Die Gerichtsvollzieher schicken nach der Pfändung Fotos und Daten der Objekte, die versteigert werden sollen, an das Kompetenzzentrum. Besonders geeignet sind Tablets, Handys und Laptops samt Zubehör.

In Deutschland gängige Praxis

In Deutschland bewähren sich solche Online-Auktionen schon seit 2006. Die Erfahrungen zeigen laut Justizministerium, dass durch die Versteigerung im Internet ein ungleich größerer Bieterkreis erreicht wird, Preisabsprachen nicht möglich sind und ein Mehrerlös gegenüber den üblichen Versteigerungsformen erzielt werden kann. Die Plattform hat bis 2013 deutschlandweit einen Umsatz von mehr als 11,3 Millionen Euro erzielt.

Was alles versteigert wird

2014 sind in Deutschland 9.398 Auktionen mit einem Gesamtumsatz von mehr als drei Millionen Euro durchgeführt worden. Neben Bekleidung, Schmuck, Uhren, Münzen, Kameras, Laptops oder Smartphones gelangten auch eine Trompete, Traktoren oder Schweißgeräte zur Versteigerung – darüber hinaus ein Fluchtauto nach einem Raubüberfall, der gesamte Warenbestand eines Reformhauses und eine Schneefräse.

In diesem Fall kommt es zur Online-Versteigerung

Zu einer Versteigerung kommt es so: Bezahlt der Schuldner trotz rechtskräftiger Gerichtsentscheidung den zugesprochenen Betrag nicht an den Gläubiger, kann dieser einen Antrag auf (u.a. Fahrnis-)Exekution (Zwangsvollstreckung) stellen. Nachdem das Gericht diesen Antrag bewilligt hat, schaut sich der Gerichtsvollzieher in der Wohnung des Schuldners nach verwertbaren Dinge um.

Zum Verkauf der Gegenstände ist eine Versteigerung anzuberaumen. Sie kann an Ort und Stelle, in einem Auktionshaus oder im Internet durchgeführt werden. Der Schuldner kann die Versteigerung verhindern, wenn er bis zur Abgabe des ersten Gebots alle Forderungen bezahlt.

Pfändungen in Österreich

2014 hat österreichweit 818.607 Anträge auf Fahrnisexekution gegeben, 2013 waren es 837.205. Zahlen über Erledigungen dieser Anträge liegen im Justizministerium nicht vor.

(apa/red)

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