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Öffnungszeitenpflicht auf Wiener Märkten laut NEOS verfassungswidrig

Seit Oktober 2018 gelten die strengeren Regelungen.
Seit Oktober 2018 gelten die strengeren Regelungen. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Für Wiener Marktstandler gelten seit Oktober 2018 strengere Regeln. Seither gibt es verpflichtende Öffnungszeiten - diese werden von den NEOS als verfassungswidrig eingestuft.

Seit Oktober 2018 gelten für Wiener Marktstandler strengere Regeln. Die Stadt schreibt ihnen seither vor, zu bestimmten Zeiten verpflichtend offenhalten zu müssen. Die NEOS sehen die Änderungen seit jeher kritisch und meinen nun wenige Tage vor der Wien-Wahl, dass die Marktordnung verfassungswidrig sei. Sie stützen sich dabei auf ein Gutachten von Christian Piska vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Uni Wien.

In dem der APA vorliegenden Papier heißt es, dass die Pflicht zur Einhaltung von Kernöffnungszeiten einen "Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, die Erwerbsfreiheit und das Verbot von Zwangs- und Pflichtarbeit" darstelle. Diese Aufsperrpflicht gilt von Dienstag bis Freitag von 15.00 bis 18.00 sowie am Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr.

NEOS kritisieren Vorschriften bzgl. Öffnungszeiten

"Während andere Selbstständige frei entscheiden können, wann sie ihr Geschäft offen oder geschlossen halten möchten, werden den Marktstandlern - gegen ihren Willen - Zwangsanwesenheiten vorgeschrieben, die massive Eingriffe in deren Lebensführung darstellen, nicht vereinbar mit einer angemessenen Familienführung sind und gerade für Einzelunternehmer existenzbedrohende Wirkung entfalten können", schreibt Piska.

Kritisch sieht der Jurist auch die neu eingeführten Befristungen, wonach Pächter ihren Stand nun auf 20 Jahre weitergeben dürfen. Danach sind weitere Vertragsverlängerungen um jeweils zehn Jahre möglich. Dies stelle aufgrund "unmöglich werdender Zukunftsplanung" eine "gravierende Eigentumsbeschränkung" dar, "die wohl teilweise einer materiellen Enteignung gleichkommen wird, weil sich durch diese Neuregelung keine Käufer finden werden, die sich auf derartig unsichere Gegebenheiten einlassen und die auf dem Marktgebiet errichtete Superädifikate erwerben möchten".

Auch Flächeneinteilung für Marktgebiete sei problematisch

Piska bewertet außerdem die Flächeneinteilung für Marktgebiete problematisch. Demnach dürfen maximal 40 Prozent von Gastronomie belegt werden, weitere 40 Prozent von "Lebensmittelhändlern mit Nebenrechten". Diese dürfen auf höchstens acht Verabreichungsplätzen Gäste bewirten, das Hauptgeschäft muss aber der Lebensmittelhandel sein. "Die Quoten sind als reiner Konkurrenzschutz gegenüber der Gastro zu qualifizieren, der nach ständiger Rechtsprechung des VfGH (Verfassungsgerichtshofs, Anm.) als unzulässig erachtet wird", heißt es im Gutachten.

"Ich sehe die Wiener Marktordnung 2018 an mehreren Stellen problematisch und zum Teil verfassungswidrig", sagte Piska zur APA. Ziel einer Novellierung sollte eine Verbesserung und Erleichterung sein: "Das ist hier nicht der Fall. Insbesondere für Marktstandbetreiberinnen und -betreiber ergeben sich mehrere komplizierte Situationen im rechtlichen Graubereich."

NEOS-Wirtschaftssprecher Markus Ornig sieht in den Regelungen "nichts anderes als Planwirtschaft", sie seien "klar verfassungswidrig". Er fordert von der Stadt die Aufhebung der verpflichtenden Öffnungszeiten sowie der Einschränkungen bei Gastro-Nebenrechten sowie die Möglichkeit, Marktstände zeitlich unbeschränkt vergeben zu können.

(APA/Red)


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