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Öffnungsforderung für Wiener Wurstelprater am 15. Mai

In einer Petition wird die Öffnung des Wiener Wurstelpraters gefordert.
In einer Petition wird die Öffnung des Wiener Wurstelpraters gefordert. ©APA (Sujet)
Die SPÖ Wien-Leopoldstadt macht sich im Vorwahlkampf zur Gemeinderatswahl für den Wurstelprater stark - sie unterstützte am Sonntag eine Petition der Praterbetriebe an Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP), in der eine Öffnungserlaubnis für den Prater ab 15. Mai - wie für die (Prater-)Gastronomie - gefordert wird.

"Das ist ein Spiel mit der Zeit", so der SPÖ-Spitzenkandidat der Leopoldstadt, Alexander Nikolai, in einer Aussendung. Er sorgt sich gar um die "Institution Prater": "Der Prater ist Kulturgut und ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in der Leopoldstadt. Wien ohne Prater? Das wäre wie Wien ohne Stephansdom." Im Prater arbeiten laut SPÖ 1.200 Menschen, deren wirtschaftliche Existenz in Zeiten der Rekordarbeitslosigkeit auf dem Spiel stehe.

Wurstelprater keine Veranstaltung im Sinne des Epidemiegesetzes

Die Betreiber der Petition berufen sich laut den Sozialdemokraten auf die für Betriebsstätten und Veranstaltungen zuständige Magistratsabteilung 36. Demnach sei der Wurstelprater im Landesgesetz keine Veranstaltung im Sinne des Epidemiegesetzes. Die Forderung ist daher der Start des Betriebes im Prater (Schaustellerbetriebe und Gastronomie) im Rahmen des Epidemiegesetzes bis Mitte Mai 2020.

Das Wiener Veranstaltungsgesetz hingegen zählt den Wurstelprater zu den "pratermäßigen Volksvergnügungen". Für das Gesundheitsministerium, das die Verordnungen schreibt, macht das Wiener Landesgesetz den Prater zu einer Veranstaltung, so die SPÖ. Und Veranstaltungen seien nach aktuellem Stand bis Ende Juni verboten.

"Lachen ist die beste Medizin", argumentieren die Praterbetreiber in ihrer Petition (siehe https://mein.aufstehn.at/petitions/wir-retten-den-wiener-wurstelprat er). Sie hätten bereits alle notwendigen Vorarbeiten geleistet und ein umfangreiches Hygienekonzept erarbeitet. Die meisten Fahrgeschäfte sind im Freien. Dort wo - etwa in der Geisterbahn - im geschlossenen Raum gefahren wird, seien die Abstände ausreichend groß und der Aufenthalt zeitlich vorgegeben. Beim Anstehen soll der Abstand durch Bodenkleber wie in Supermärkten gewährleistet werden. Bei den Fahrgeschäften sollen Bodenkleber auf die Vorschriften hinweisen.

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(APA/Red.)

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