Öffentliches WC in Bludenz mit Kamera überwacht? Das sagt die Stadt

Wie auch auf in sozialen Medien geteilten Fotos zu sehen ist, handelt es sich um eine offen sichtbare Dome-Kamera. Montiert ist sie im Bereich vor den Kabinen der Damentoiletten. Das Posting wurde von einer anonymen Person mit kritischem Unterton verbreitet: Dieses WC werde sie nicht mehr benutzen, wenn man hier in der Kabine gefilmt wird. In den Kommentaren entbrannte eine Diskussion zur Zulässigkeit einer Kameraüberwachung in sensiblen Bereichen.
Lokalaugenschein: So ist die Lage
Ein VOL.AT-Lokalaugenschein zeigt: Tatsächlich gibt es in der Rathausgasse bei den öffentlichen Toiletten der Stadt mehrere Kameras. Eine davon ist im Gang vor den Toiletten montiert, weitere am Herren- und Damen-WC im "oberen Eck" hinter der Tür.

Das rollstuhlgerechte WC war beim Lokalaugenschein besetzt – daher war hier kein Lokalaugenschein möglich. Beim Besuch der Anlage zeigt sich: Aus der vorderen Kabine des Damen-WCs ist die Kamera sichtbar. Zum Zeitpunkt der Besichtigung war die Kamera – anders als in sozialen Medien gezeigt – auf der den Kabinen zugewandten Seite abgeklebt.


"Wiederholte Verschmutzung und Vandalismus"
Wie Stefan Kirisits, Pressesprecher der Stadt Bludenz, auf Anfrage von VOL.AT mitteilt, wurde die Kamera aus Gründen der Sicherheit und Hygiene im Flur- und Waschbeckenbereich der öffentlichen Toilette installiert. Das passierte bereits vor rund zwei Jahren. Grund dafür sei laut Stadt vor allem "wiederholte Verschmutzung und Vandalismus" in diesem Bereich.

Keine Videoüberwachung von Kabine und Pissoir
Auch wenn die Kamera an sich rund ist, erfasst sie bewusst nur bestimmte, öffentliche Bereiche. "Die Kamera befindet sich im Flurbereich sowie im Bereich mit Händetrockner, Waschbecken und Abfalleimer – nicht jedoch im eigentlichen Toilettenbereich", betont der Sprecher der Stadt. Im Bereich der Herrentoilette liege der Pissoir-Bereich zudem außerhalb des Kamerawinkels.

Material landet bei der Polizei
Die Kamera wurde datenschutzrechtlich abgeklärt und genehmigt. Sämtliche Bilddaten werden direkt an die Stadtpolizei übermittelt, wie Kirisits zu verstehen gibt. Gespeichert werden die Aufnahmen nur im Anlassfall. Eine entsprechende Hinweistafel auf die Videoüberwachung ist am Eingang zur Toilette angebracht. Laut dem Pressesprecher wird überlegt, zusätzliche Maßnahmen zur optischen Abgrenzung des überwachten Bereichs umzusetzen – etwa eine zusätzliche Hinweistafel bei den Toiletten selbst.

Datenschutz: So ist die Lage
Sanitärbereiche gelten laut Datenschutzrecht als "besonders sensible Zonen". Karin Hinteregger vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer erklärt, dass eine Videoüberwachung in Bereichen, die dem höchstpersönlichen Lebensbereich zuzurechnen sind – wie WC-Kabinen, Umkleiden oder Hotelzimmer – grundsätzlich unzulässig ist. Maßgeblich sei jedoch immer der konkrete Einzelfall.

Wann der Vorraum überwacht werden darf
Eine Kamera, die direkt in oder auf eine Toilettenkabine gerichtet ist, sei eindeutig unzulässig. Eine Überwachung im Vorraum kann in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein – etwa bei nachweislich wiederholtem Vandalismus, sofern mildere Maßnahmen wie häufigere Kontrollen oder Sicherheitspersonal nicht ausreichen. Hinteregger verweist auf Informationen der Wirtschaftskammer und der Hoteliersvereinigung zu Kunden-WCs.
Entscheidend ist laut diesen, dass die Überwachung klar gekennzeichnet ist – etwa durch ein gut sichtbares Hinweisschild mit Angabe des Verantwortlichen, Verarbeitungszwecks und der Speicherdauer. Darüber hinaus muss ein überwiegendes berechtigtes Interesse vorliegen, etwa wenn es bereits zu konkreten Vorfällen wie Sachbeschädigungen gekommen ist. Bloße Befürchtungen oder allgemeine Sicherheitsbedenken reichen laut den Leitlinien nicht aus, um eine Videoüberwachung zu rechtfertigen.
(VOL.AT)