Öffentliche Auflage Entwurf „Räumliches Entwicklungskonzept“ REK
Nach einer siedlungsmorphologischen Analyse, der Ideenwerkstatt im April 2013, einer Siedlungsgrenzen Wanderung der Gemeindevertreter und mehreren Arbeitssitzungen der Projektgruppe für Raumplanung, Flächenwidmung und Entwicklungsplanung ist der Entwurf für das REK fertig.
Es wird angedacht bei Neuwidmungsanträgen anhand eines Bewertungsbogens eine fundierte und nachvollziehbare Entscheidungsfindung im Sinne des REK zu erarbeiten. Zusätzlich wird die Vertragsraumordnung angewendet, bei der mit dem Grundstückseigentümer bei einer eventuellen Neuwidmung ein privatwirtschaftlicher Verwendungsvertrag geschlossen wird.
Nach der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 10. Juli 2014 wird der Entwurf des „räumlichen Entwicklungskonzeptes“ (REK) gemäß § 11 Abs. 3 des Vlbg Raumplanungsgesetzes i.d.F.LGBL. für das Gemeindegebiet von Zwischenwasser öffentlich aufgelegt.
Die öffentliche Auflage zur Einsicht wird vom
Montag 28. Juli bis einschließlich Montag 15. September 2014
vorgenommen.
Während dieser Auflagefrist kann gemäß Vlbg. Raumplanungsgesetz jeder Gemeindebürger und/oder Eigentümer von Grundstücken im Gemeindegebiet, auf welche sich das räumliche Entwicklungskonzept bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge einbringen bzw. erstatten.
Die nötigen Unterlagen inkl. der Pläne sind beim Gemeindeamt zu den Amtszeiten oder nach telefonischer Anmeldung aufgelegt und zu besichtigen.
Der aktuelle Entwurf des REK ist auch unter www.frutzundfroedisch.at einsehbar und kann heruntergeladen werden.
www.zwischenwasser.at
www.frutzundfroedisch.at