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ÖAMTC Reisetipps: Was darf ins Handgepäck und was nicht?

Sechs Fragen werden von der ÖAMTC Ecpertin zum Thema Handgepäck beantwortet.
Sechs Fragen werden von der ÖAMTC Ecpertin zum Thema Handgepäck beantwortet. ©pixabay
Oftmals braucht man für den kurzen Städtetrip oder einen Wochenendaufenthalt nur ein Handgepäck. Wenn man dieses mitnimmt, stellen sich vor dem Packen auch immer wieder die Fragen, was man eigentlich mitnehmen darf. ÖAMTC-Touristikerin Kristina Kosnar, hat nun sechs wichtige Fragen zum Thema Handgepäck beantwortet.Wie schwer darf das Handgepäck sein und wie streng wird kontrolliert?

“Vor der Abreise sollte man sich unbedingt vorab bei der Airline über die erlaubten Maximalmaße und das Maximalgewicht für das Handgepäck erkundigen”, rät die Expertin. Die Angaben können je nach Airline unterschiedlich sein. Bei den meisten Fluglinien (zB. Austrian Airlines) betragen die Maximalmaße 55 x 40 x 23 cm, das Maximalgewicht liegt bei acht Kilogramm. Die Einhaltung wird vor allem bei “Billigfliegern” genau beachtet. “Ist das Handgepäck zu schwer, muss es im Frachtraum verstaut werden. Dabei fallen Gebühren an – die beim Boarding am Gate höher sind als noch beim Check-In-Schalter”, warnt Kosnar. Babynahrung gilt als Ausnahme bei Reisen mit Handgepäck.

Welche Regelungen (und Ausnahmen) gelten für die Mitnahme von Flüssigkeiten?

Wichtig hierbei ist, Flüssigkeiten im Handgespäck in kleine Behälter zu füllen (jeweils max. 100 ml). Diese müssen danach in ein durchsichtiges, wiederverschließbares Plastiksackerl (pro Passagier nur eines) mit maximal 1 Liter Fassungsvermögen gegeben werden. Man muss beachten, dass auch Lebensmittel wie Aufstriche oder Marmeladen unter diese Regelungen fallen. Eine Ausnahme gilt u.a. für Babynahrung: Reist man mit einem Kleinkind unter drei Jahren, darf die für die Reisedauer erforderliche Nahrung mit ins Flugzeug. “Wer während der Reise Medikamente nehmen muss, sollte sich für die mitgeführte Menge ein ärztliches Attest ausstellen lassen”, rät die ÖAMTC-Expertin. Eine Vorlage dafür finden Sie auf www.oeamtc.at/reiseservice.

Was müssen Raucher bezüglich E-Zigaretten bzw. Feuerzeug wissen?

E-Zigaretten dürfen lediglich im Handgepäck mitgeführt werden. “Gasfeuerzeuge oder Streichhölzer wiederum dürfen nicht im Hand- oder Reisegepäck transportiert, sondern müssen am Körper, z.B. in der Hosentasche, getragen werden”, weiß Kosnar. “Der Transport von Benzinfeuerzeugen ist gänzlich verboten.”

Elektronische Geräte im Handgepäck müssen aufgeladen sein.

Was gilt für die Mitnahme von elektronischen Geräten im Handgepäck?

Bei elektronischen Geräten sollte man darauf achten, wenn man in die USA fliegt. Dort gibt es verschärfte Bestimmungen. Bei einer Kontrolle, muss es möglich sein, dass sich das Gerät ein- und ausschalten lässt. “Smartphones und Laptops sollten deswegen nur mit geladenem Akku mit an Bord genommen werden”, empfiehlt die ÖAMTC-Touristikerin. “Dabei gilt: Lithium-Ersatzbatterien sind nur im Handgepäck erlaubt. Die Kontakte der Batterien müssen abgedeckt oder isoliert sein.”

Dürfen Auto-Kindersitze im Flugzeug verwendet werden?

Die Mitnahme und Nutzun ist zwar bei den meisten Airlines gestatte, eine Information vorab würde aber nicht schaden. Der Kindersitz muss aufrecht und nach vorne gerichtet sein. Normalerweise darf der Sitz während des gesamten Fluges verwendet werden, allerdings ist eine Sitzerhöhung nur möglich, wenn die Anschnallzeichen erloschen sind.
Vorab informieren über Mitnahme von Haustieren

Dürfen Haustiere in der Flugzeugkabine transportiert werden?

“Bei der Entscheidung, ob ein Haustier in der Kabine oder im Frachtraum transportiert wird, spielen viele Faktoren eine Rolle: Größe und Gewicht des Tiers, Reiseziel und Regelung der Fluggesellschaft”, weiß die ÖAMTC-Expertin. “Viele Airlines akzeptieren nur kleine Hunde und Katzen in der Kabine. Voraussetzung dafür ist eine frühzeitige Anmeldung bei der Airline sowie eine geeignete, auslaufsichere Transportbox.” Auch hier lohnt sich daher ein vorheriger Blick auf die Website der jeweiligen Airline.

(Red.)

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