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Obligatorisches Waffenverbot für Gefährder im Ministerrat beschlossen

Ab sofort ein Muss: Wenn wegen häuslicher Gewalt ein Betretungsverbot verhängt wird, gilt auch ein Waffenverbot
Ab sofort ein Muss: Wenn wegen häuslicher Gewalt ein Betretungsverbot verhängt wird, gilt auch ein Waffenverbot ©Pixabay (Sujet)
Zur Risiko-Minimierung für Frauen und Kinder bei häuslicher Gewalt: Im Ministerrat ist am heutigen Mittwoch, ein obligatorisches Waffenverbot für Gefährder beschlossen worden.
Zwischenbilanz: 4.000 Betretungsverbote

"Wir machen aus der bisherigen Kann- eine Muss-Bestimmung und minimieren damit das Risiko für Frauen und auch für Kinder", sagte die Frauensprecherin der Grünen, Meri Disoski, die den Beschluss initiiert hatte.

Bei Betretungsverbot künftig auch Waffenverbot

Die Änderung des Waffengesetzes stellt demnach klar, dass im Falle eines ausgesprochenen Annäherungs- und Betretungsverbots künftig auch ein obligatorisches Waffenverbot gilt.

"Neu ist auch, dass im Fall einer Waffenabnahme die Behörde künftig prüft, ob Voraussetzungen für ein dauerhaftes Waffenverbot gegeben sind. Liegen diese vor, werden vorhandene Schusswaffen Gewalttätern dauerhaft entzogen", erläuterte Disoski.

"Unvorstellbar, dass Schusswaffen bisher nicht sofort eingezogen wurden"

"Es ist unvorstellbar, dass es bisher in Österreich nicht selbstverständlich war, Schusswaffen in Fällen von häuslicher Gewalt sofort einzuziehen und eben nicht wieder auszuhändigen", meinte die Frauensprecherin. Von den 21 Tötungsdelikten an Frauen im Jahr 2021 seien sieben mit Schusswaffen durchgeführt worden.

Kampf gegen Gewalt: Innenminister Nehammer über die Rolle der Polizei

"Der Kampf gegen Gewalt in den eigenen vier Wänden ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Polizei ist hierbei ein wichtiger Akteur im Schutz von Gewaltopfern, der vor allem notwendige Akutmaßnahmen setzen kann. Die Erweiterung der gesetzlichen Befugnisse ist ein wichtiger Schritt, um die Arbeit der Polizei im Gewaltschutz noch effektiver zu gestalten", sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP).

"Gewalt weder privat noch öffentlich tolerierbar"

Seit 2021 wird der Kampf gegen häusliche Gewalt dem Innenministerium zufolge auch durch speziell ausgebildete Polizistinnen und Polizisten verstärkt. Seit 1. September 2021 müssen Gefährder, gegen die ein Betretungs- oder Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, an einer sechsstündigen Gewaltpräventionsberatung in einer Beratungsstelle für Gewaltprävention teilnehmen. "Gewalt ist weder im privaten Zusammenleben noch in der Öffentlichkeit tolerierbar", betonte Nehammer.

(APA/Red)

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