Oberstes Gericht urteilt: Erzwungener Kuss ist sexueller Übergriff

Das Oberste Gericht Spaniens hat entschieden, dass ein erzwungener Kuss als sexueller Übergriff gewertet wird. Diese Bestätigung erfolgt nur wenige Monate vor dem Prozess gegen den ehemaligen Fußballfunktionär Luis Rubiales. Das Gericht erklärte, dass der "flüchtige Kontakt eines nicht einvernehmlichen Kusses“ einen körperlichen Angriff darstellt.
Bedeutung des Einvernehmens
In solchen Fällen sei das Einvernehmen der Beteiligten von zentraler Bedeutung. Liegt kein Einvernehmen vor, so handle es sich um einen sexuellen Übergriff. Diese Entscheidung folgt auf ein Urteil eines andalusischen Gerichts, das einen Polizisten zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt hatte, weil er eine Frau in Gewahrsam geküsst hatte.
Fall Luis Rubiales
Der ehemalige Präsident des spanischen Fußballverbandes, Luis Rubiales, geriet im vergangenen Jahr in die Schlagzeilen, als er nach dem Sieg der spanischen Frauenfußballmannschaft bei der Weltmeisterschaft die Spielerin Jennifer Hermoso während der Siegerehrung auf den Mund küsste. Rubiales hatte den Kopf der Spielerin mit beiden Händen festgehalten, was zu weltweiter Empörung führte.

Prozess und Anklage
Der Prozess gegen Rubiales wird im Februar 2025 in Madrid stattfinden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm sexuellen Übergriff vor und fordert eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Zusätzlich wird eine weitere Strafe von eineinhalb Jahren beantragt, da Rubiales nach dem Vorfall Druck auf Hermoso ausgeübt haben soll.

Reaktionen und Rücktritt
Rubiales beharrte darauf, dass der Kuss einvernehmlich gewesen sei, was Hermoso jedoch vehement bestritt. Die Reaktionen auf den Vorfall waren sowohl in Spanien als auch international stark negativ, was letztendlich zu Rubiales' Rücktritt führte.
(VOL.AT)