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Oberösterreich: Freitesten mit ooe-gurgelt möglich

Freitesten ist in Oberösterreich nun auch mit PCR-Sets von ooe-gurgelt möglich
Freitesten ist in Oberösterreich nun auch mit PCR-Sets von ooe-gurgelt möglich ©APA/HERBERT P. OCZERET (Symbolbild)
Das Land Oberösterreich hat sein Angebot für Freitestungen erweitert. Ab sofort kann man sich im Bundesland auch mit den Gurgeltests von ooe-gurgelt freitesten.

Oberösterreich erweitert sein Freitestungsangebot auf PCR-Tests der Aktion "ooe-gurgelt". Die Gurgeltests sind im Bundesland bei Spar erhältlichen.

5 Gurgeltests von ooe-gurgelt pro Monat

Pro Kopf und Monat sind fünf Testkits bei 285 Spar-Filialen in allen Bezirken erhältlich. Diese Tests können ab jetzt auch zum Freitesten verwendet werden. Das teilte Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP) am Dienstag mit.

Auswertung der Gurgeltests von ooe-gurgelt bis zum nächsten Tag

Für eine Auswertung bis zum nächsten Tag muss die Probe bis 9 Uhr in einem der teilnehmenden Supermärkte abgegeben werden. Außerdem ist eine Abholung sowie die Abgabe von Proben von Montag bis Sonntag (auch an Feiertagen) bei 25 Spar-Express-Standorten und in 30 McDonalds-Filialen möglich.

Dabei ist zu beachten, dass die abgegebene Probe mit dem Geschäftszeichen des Absonderungsbescheides zu kennzeichnen ist, um eine gültige Freitestung zu ermöglichen. Ebenso möglich ist eine Kennzeichnung mit der Probennummer des ursprünglich positiven PCR-Tests, welche der SMS zu entnehmen ist, die Getestete direkt nach Analyse ihres positiven Tests erhalten. Diese Nummer ist auf einen Zettel zu notieren und in den Abgabebeutel dazuzugeben.

Bisherige System in Oberösterreich wird fortgeführt

Das bisherige System für Verdachtsfälle und Freitestungen wird dennoch unverändert weitergeführt. Von den in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz betriebenen Drive-In-Teststraßen werden Gurgeltests für ein Freitesten zu Hause ausgegeben, welche an behördlichen Teststraßen, Spar-, Spar-Express- oder McDonalds-Filialen abgegeben werden können. PCR-Tests von Verdachtspersonen in den behördlichen Teststraßen sowie Freitestungen werden weiterhin nicht von den fünf monatlichen Gratis-PCR-Tests abgezogen.

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(APA/Red)

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