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Obdachlosen niedergestochen: Fünf Jahre Haft

Der 15-jährige Täter wurde am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig.
Der Prozess beginnt
Jugendliche Täter geschnappt

Der 15-jährige Bub, der in der Nacht auf den 1. April 2010 in der Nähe der U-Bahn-Station Kaisermühlen so lange auf einen Obdachlosen eingestochen hatte, bis die Klinge seines Messers abbrach, ist am Mittwochabend im Wiener Straflandesgericht wegen versuchten Mordes zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Sein mitangeklagter Freund, der auf den Kopf des 50-Jährigen eingetreten hatte, wurde ebenfalls des versuchten Mordes schuldig erkannt. Der 20-Jährige fasste eine neunjährige Freiheitsstrafe aus.

Das unterschiedliche Strafausmaß war auf das Jugendgerichtsgesetz zurückzuführen, demzufolge das Strafausmaß für den zum Tatzeitpunkt 14-Jährigen zehn Jahre nicht übersteigen durfte. Den Mitangeklagten traf demgegenüber die volle Härte des Strafgesetzbuchs, bei ihm wären bis zu 20 Jahre möglich gewesen. Darüber hinaus ging das Schwurgericht (Vorsitz: Beate Matschnig) davon aus, dass der 20-Jährige bei der Attacke die führende Rolle innehatte. Die Schuldsprüche sind nicht rechtskräftig.

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