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Obdachlosen erschlagen: In Anstalt eingewiesen

Die Geschworenen leisteten erwartungsgemäß dem Antrag der Staatsanwaltschaft Folge und wiesen den 20-Jährigen, der im vergangenen August einen 49 Jahre alten Obdachlosen erschlagen und aufgeschlitzt hatte, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. Video:  

“Ich wollte ihm eine Tracht Prügel verpassen”, gab der Mann zu Protokoll, der an einer ausgeprägten Schizophrenie leidet und zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig war. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Sein Mitbewohner habe ihm ein Feuerzeug und ein Headset gestohlen, er sei deshalb wütend geworden und habe den Obdachlosen zur Rede gestellt. Dieser habe ihn aus dem Zimmer drängen wollen, so der junge Mann zu den Geschworenen: “Er hat mich berührt. Da habe ich mit der Faust hingehaut. Das ist eine halbe Stunde, Stunde weitergegangen.”

Möglicherweise die ganze Nacht habe er auf den anderen eingeschlagen und – getreten, sei ihm auf den Hals gesprungen, “bis er fast erstickt wäre”. Die Erklärung des 20-Jährigen: “Ein Blackout. Ich bin einfach ausgerastet. Ich war im Blutrausch. Ich wollte ihn bewusstlos machen. Ich habe zu spät über die Folgen nachgedacht.”

Als er ihn am nächsten Morgen wachrütteln wollte, sei der Mann tot in seinem Bett gelegen. “Ich hab’ den Puls gemessen. Da war nix. Da bin ich neugierig geworden, wie ein Mensch von innen ausschaut, von den Farben her, von den Organen her, ob das so ist, wie ich es in der Schule gelernt habe”, verriet der 20-Jährige.

Daher habe er dem Leblosen mit einer Hantel den Schädel eingeschlagen: “Da habe ich das Gehirn gesehen und habe es mit der Hand rausgenommen.”

Anschließend habe er dieses auf einem Teller abgelegt: “Wo sollte ich es sonst hingeben? Ich wollte es konservieren.” Auch eine Schere sei im Spiel gewesen, “weil die Häute im Gehirn waren ganz angespannt”.

Danach habe er die Leiche “von der Brust bis zum Bauch aufgeschnitten”, um auch die Organe sehen zu können: “Ich hab’ die Farben angeschaut.” Der 20-Jährige entnahm dem Toten auch mehrere Zähne, die er als “Glücksbringer” auf einem Fernsehgerät platzierte.

“Gott sei Dank ist das nicht das tägliche Bild in der klinischen Psychiatrie”, meinte Gerichtspsychiater Heinrich Pfolz, als er im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit das Krankheitsbild des Betroffenen erörterte. Zum Tatzeitpunkt wären bei diesem sowohl die Erkenntnisprozesse als auch die Fähigkeit, Handlungsabläufe zu steuern, “schwerstens beeinträchtigt” gewesen: “Er konnte sich nicht bremsen.”

Der Sachverständige stufte den Mann als überaus gefährlich ein, so dass er nachgerade dessen unbefristete Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verlangte. Der Betroffene weise nicht nur “Wahnideen”, sondern vor allem ein “besonders ausgeprägtes Aggressionspotenzial” auf, das befürchten lasse, dass er ohne entsprechende Therapie jederzeit wieder Straftaten mit gravierenden Folgen setzen werde.

Die Entscheidung des Gerichts ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, der Verteidiger erbat Bedenkzeit.

Prozess um aufgeschlitzten Obdachlosen am Rand des Abbruchs
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