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Nur 3-G-Nachweis bei Einreise: Für diese Länder fällt die Quarantäne-Pflicht

Die Quarantäne-Pflicht für Kroatien-Rückkehrer fällt.
Die Quarantäne-Pflicht für Kroatien-Rückkehrer fällt. ©pixabay.com (Sujet)
Die aktuelle Novelle der Einreiseverordnung bringt ab Dienstag Mitternacht für Kroatien, Litauen, die Niederlande, Schweden und Zypern weitere Erleichterungen bei der Einreise nach Österreich.

Ab Dienstag Mitternacht wird die Einreise aus Kroatien, Litauen, den Niederlanden, Schweden und Zypern mit 3-G-Nachweis - getestet, genesen, geimpft -, aber ohne verpflichtende Quarantäne möglich sein, erklärte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein in einer Aussendung am Montag.

"Ab morgen können Gäste oder Rückreisende aus Kroatien nach Österreich ohne Quarantäne einreisen, wenn sie getestet, geimpft oder genesen sind", sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) nach einem Treffen mit der kroatischen Tourismusministerin Nikolina Brnjac am Montag in Wien laut Ausendung. "Das ist ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung der Reisefreiheit in Europa." Sowohl Österreich als auch Kroatien drängen darauf, dass es - analog zum europäischen Grünen Pass - auch einen Grünen Pass für Nicht-EU-Länder ("Drittstaaten") geben soll.

Neue Einreiseverordnung: Quarantäne für fünf Länder fällt

Aufgrund der Verbesserung der epidemiologischen Lage vor Ort kommen laut Novelle sämtliche Länder, die derzeit auf Anlage B1 (Risikostaaten) angeführt sind, künftig auf Anlage A (Staaten mit geringem Infektionsgeschehen). Dies betrifft die folgenden Länder: Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden und Zypern. Jede Art der Einreise ist möglich, auch zu touristischen Zwecken. Staaten mit geringem Infektionsgeschehen sind derzeit zudem: Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Lichtenstein, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn und der Vatikan.

Bei fehlendem 3-G-Nachweis muss Test nachgemacht werden

Kann bei Einreise kein aktueller 3-G-Nachweis vorgelegt werden, ist unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden, ein Test nachzumachen. Als Impf-Nachweis zählt ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Dokument (z.B. gelber Impfpass) über eine Impfung, die von der EMA zugelassen wurde oder den EUL-Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen hat. Als Genesungszertifikat gilt eine ärztliche oder behördliche Bestätigung (z.B. Absonderungsbescheid) in deutscher oder englischer Sprache über eine in den vergangenen sechs Monaten überstandene Infektion. Dem Genesungszertifikat ist ein Nachweis über neutralisierende Antikörper gleichgestellt, der bei Einreise maximal drei Monate alt sein darf.

(APA/Red)

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