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NS-Tattoos in Freibad: Anwalt ist Strafe zu gering

Dem STaatsanwalt ist die Strafe im Fall um die NS-Tattoos in einem Freibad in Braunau zu gering.
Dem STaatsanwalt ist die Strafe im Fall um die NS-Tattoos in einem Freibad in Braunau zu gering. ©APA/CORDULA BREIT-MENSCHICK (Sujet)
Ein 32-jähriger Mann aus dem Innviertel, der wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz verurteilt wurde, wird erneut vor Gericht stehen. Das Urteil erging am vergangenen Dienstag im Landesgericht Ried im Innkreis und umfasste eine Haftstrafe von zwei Jahren, wobei acht Monate davon unbedingt sind.
Teilbedingte Haftstrafe für NS-Tattoos im Braunauer Freibad

Denn der Mann hatte zwar das Urteil angenommen, aber dem Staatsanwaltist die Strafezugering: Er meldete dagegen innerhalb der gesetzlichen Frist Berufung an. Das teilte er am Freitag mit.

NS-Tattoos in Freibad in Braunau: Anwalt ist Strafe zu gering

Der 32-Jährige hatte im Freibad von Braunau zweimal seine NS-Tattoos zur Schau gestellt, was er auch gestand. Die Motive der Tattoos reichen u.a. von einem "Blut und Ehre"-Schriftzug über die Initialen A.H. (Adolf Hitler, Anm.), einem Sonnenrad bis hin zu einem SS-Totenkopf. Zum Prozess war der Mann, der schon in einem früheren Prozess vom Gericht die Weisung erhalten hatte, die Tattoos entfernen zu lassen, mit langärmeligem Hemd und langer Hose erschienen. Auch dieses Mal erfolgte zusätzlich zur Strafe die Weisung, vier der Tätowierungen binnen eines Jahres nach Haftentlassung zu verändern.

(APA/Red)

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