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NS-Tattoos im Braunauer Freibad: 32-Jähriger vor Gericht

Nächste Woche startet der Prozess wegen einem Mann mit NS-Tattoos im Braunauer Freibad.
Nächste Woche startet der Prozess wegen einem Mann mit NS-Tattoos im Braunauer Freibad. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Ein 32-jähriger Innviertler, der im Freibad von Braunau Nazi-Tattoos zur Schau gestellt haben soll, am Dienstag nächster Woche vor einem Geschworenensenat im Landesgericht Ried verantworten.
Braunauer Badegast festgenommen
NS-Tattoo in Freibad: Vorwürfe gegen Polizei

Er ist nach dem Verbotsgesetz angeklagt. Wie sich aus dem Verhandlungsspiegel ergibt, war er wohl in der Zeit, als er längst von der Polizei gesucht wurde, von der Polizei unbehelligt noch einmal im Bad, berichtete der "Kurier" am Donnerstag online.

Badegast informierte Polizei wegen Mann mit NS-Tattoos

Ein Badegast, ein bayerischer Polizist, hatte am 9. Juli seine oberösterreichischen Kollegen informiert, dass sich im Freibad ein Mann mit NS-Tattoos aufhalte. Eine Streife fuhr daraufhin zum Bad und nahm sowohl mit dem Zeugen als auch mit dem Badepersonal Kontakt auf. Allerdings sollen die Beamten nicht ins Bad gegangen sein, um den Verdächtigen aktiv zu suchen.

Mann mit NS-Tattoos wurde am 22. Juli festgenommen

In der Nacht auf den 22. Juli wurde der Mann festgenommen. Davor dürfte er aber am 15. Juli noch einmal im Bad gewesen sein und dort seine Tätowierungen zur Schau gestellt haben, ergibt sich aus dem Verhandlungsspiegel des Landesgerichts Ried. "Ein Bademeister hat den Angeklagten am Sonntag darauf erkannt, ihn angesprochen und aufgefordert zu gehen", bestätigte Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried, der Zeitung. Diesem Ansuchen soll der Mann auch nachgekommen sein.

Die Staatsanwaltschaft Ried hat Anklage wegen des Verdachts der Wiederbetätigung gegen den bereits mehrfach einschlägig vorbestraften 32-Jährigen eingebracht - wegen der Vorfälle im Freibad und, weil er auch auf seinem Facebook-Account oberkörperfrei posiert und so seine illegalen Tattoos offenbart haben soll. Gegen jene Beamten, die am 9. Juli im Bad nicht einschritten sein sollen, ermittele weiterhin das Bundesamt für Korruptionsprävention und -bekämpfung (BAK).

(APA/Red)

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