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NR-Wahl: Die Aufgaben der Wahlbehörden

Um eine Wahl in Österreich abzuwickeln, braucht es rund 12.400 Wahlbehörden.
Um eine Wahl in Österreich abzuwickeln, braucht es rund 12.400 Wahlbehörden. ©APA/BARBARA GINDL
Um eine Wahl zu leiten und durchzuführen, benötigt es in Österreich eine eigene Wahlbehörde. Welche Aufgaben diese haben und wie sie funktionieren, erfahren Sie hier.

In Österreich ist für die Leitung und Durchführung eine eigene Behörde zuständig - die Wahlbehörde. Da auch jedes Wahllokal als Wahlbehörde gilt, ist deren Zahl sehr groß. In Österreich gibt es rund 12.400 Wahlbehörden - auf Ebene der Wahlsprengel, Gemeinden, Bezirke, Länder und im Bund. Vor jeder Nationalratswahl werden diese neu gebildet und besorgen dann auch andere Wahlen und Abstimmungen.

Wahlbehörden: Bestand und Aufgaben in Österreich

Die Wahlbehörden sind jeweils aus einem Vorsitzenden (Innenminister, Landeshauptmann, Bezirkshauptmann, Bürgermeister bzw. deren Vertreter) und mehreren Beisitzern (Bund 17, Land, Bezirk und Gemeinden neun, Sprengel drei) zusammengesetzt. Die politischen Parteien entsenden entsprechend ihrer Stärke bei der vorigen NR-Wahl die Beisitzer. Zwei der 17 Beisitzer im Bund sind Richter.

Jede Wahlbehörde hat ihre eigenen Aufgaben. Die im Innenministerium angesiedelte Bundeswahlbehörde steht an der Spitze. Diese führt die Oberaufsicht über alle anderen Wahlbehörden. Sie nimmt bei der NR-Wahl die Bundeswahlvorschläge entgegen. Außerdem überprüft sie die Landeswahlvorschläge hinsichtlich (verbotener) Doppelkandidaturen. Am Wahlsonntag werden von der Bundeswahlbehörde zentral die Ergebnisse ermittelt, die Mandate verteilt und das vorläufige Endergebnis gestellt. Schließlich wird von ihr auch das endgültige Endergebnis festgestellt.

Neun Landeswahlbehörden für Stimmzettel zuständig

Für die Stimmzettel sind die neun Landeswahlbehörden zuständig. Von der Landeswahlbehörde werden die Landeswahlvorschläge entgegengenommen, überprüft und über die Reihenfolge und Bezeichnung entschieden. Dann lassen sie die Stimmzettel drucken. Am Wahlsonntag werden die Wahlkarten von den Landeswahlbehörden ausgezählt und an die Bundeswahlbehörde weitergeleitet.

Am Montag nach der Wahl werden von den Landeswahlbehörden die Briefwahl-Ergebnisse gesammelt und ebenfalls weitergeleitet. Am Donnerstag nach der Wahl zählen die Landeswahlbehörden die Wahlkarten und (am Sonntag abgegebene) Briefwahlstimmen aus fremden Regionalwahlkreisen selbst aus.

Bezirkswahlbehörden übernehmen Auszählung der Briefwahlstimmen

Die 116 Bezirkswahlbehörden sind für die Auszählung der Briefwahlstimmen zuständig. Am Montag nach der Wahl treffen sie dafür um 9 Uhr zusammen. Am Wahlsonntag selbst sind sie für die Ermittlung der Bezirkserbnisse und deren Weiterleitung zuständig.

Gemeindewahlbehörden und "fliegende" Wahlbehörden

Im Vorfeld der Wahl sind 2.095 Gemeindewahlbehörden für die Wahlinformationen zuständig. Sie legen außerdem die Wählerverzeichnisse auf und organisieren den Wahlsonntag. So bestimmen sie etwa die Wahlzeiten, Wahllokale, Verbotszonen und weiteres. Am Wahlsonntag ermitteln die Gemeindewahlbehörden die Gemeindewahlergebnisse. In kleineren Gemeinden gibt es auch "örtliche Wahlbehörden", d.h. Wahllokale.

In größeren Gemeinden werden Wahlsprengel gebildet. In diesen betreut eine Sprengelwahlbehörde die Stimmabgabe im Wahllokal. Auf eine "örtliche Wahlbehörde" kommen zwischen 300 und 700 Wahlberechtigte.

Zwar sind die Sprengelwahlbehörden kleiner (ein Vorsitzender und drei Beisitzer sowie nicht stimmberechtigte Vertrauenspersonen der Parteien), ihre Anzahl ist dafür groß. Es gibt an die 10.200 Wahllokale. Hinzu kommen och "fliegende" Wahlbehörden. Diese ermöglichen Bettlägerigen oder Inhaftierten in Wohnungen, Spitäler oder Gefängnissen die Stimmabgabe. Die Anzahl der "fliegenden" Wahlbehörden hängt davon ab, wie viele Wahlberechtigte diesen Service anfordern.

(Red)

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