NR-Wahl: Auslandsösterreicher müssen bis Donnerstag in Wählerevidenz

Laut Außenministerium leben rund 600.000 Österreicher im Ausland.
Niedrige Wahlbeteiligung unter Auslandsösterreichern
Davon haben 2019 aber nur 60.000 Menschen eine Wahlkarte beantragt. Um eine höhere Wahlbeteiligung zu erreichen, forderte der Auslandsösterreicher-Weltbund am Mittwoch im "Ö1"-Morgenjournal Vereinfachungen beim Prozedere.
Komplexes Prozedere für Wahlberechtigung
Auslandsösterreicher sind bei Bundespräsidentenwahlen, Nationalratswahlen und Europawahlen wahlberechtigt und können auch an Volksbefragungen und Volksabstimmungen teilnehmen. Sie müssen jedoch einen Antrag stellen, um in die Wählerevidenz aufgenommen zu werden oder darin zu verbleiben. Die Eintragung ist dann für zehn Jahre gültig. Zusätzlich müssen sie eine Wahlkarte beantragen und an die Gemeinde, zu der sie zuletzt am meisten Bezug hatten, senden. Möglich ist auch ein "Wahlkarten-Abo", also dass Wahlkarten für die Dauer der Eintragung in der Wählerevidenz automatisch zugesandt werden.
Forderungen nach Vereinfachungen und Vertretung im Parlament
Werner Götz, Präsident des Auslandsösterreichischen Weltbunds AÖWB, sprach sich am Mittwoch im Morgenjournal einmal mehr für eine Erleichterung des Prozederes für Auslandsösterreicher aus. Man könne sich etwa an Ländern des Baltikums orientieren und eine elektronische Stimmabgabe ermöglichen, schlug er vor. Zudem wünscht sich der AÖWB eine Vertretung von Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreichern im Parlament sowie die Möglichkeit zu Doppelstaatsbürgerschaft. Österreicherinnen und Österreicher die im Ausland leben seien wichtig für Österreich, da sie Fürsprecher in ihrem Gastland seien, so Götz.
Informationen zur Beantragung der Wählerevidenz
Informationen zur Beantragung der Eintragung in die Wählerevidenz für Auslandsösterreicher sind auf der Seite des Innenministeriums zu finden: www.bmi.gv.at/412/Informationen_fuer_Auslandsoesterreicher_innen
(APA)