Wer am Wahltag nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, kann vorab schon eine Wahlkarte beantragen.
Damit kann in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal in ganz Österreich oder per Briefwahl im In- und Ausland gewählt werden.
Wahlkarten können schriftlich oder persönlich gestellt werden
Wahlkarten können bis 25. September schriftlich und bis 27. September, 12 Uhr, persönlich gestellt werden. Im 4., 6., 8., 9. und 19. Bezirk gibt es Wahlreferate außerhalb des Bezirksamtes.
Eine für die Briefwahl verwendete Wahlkarte, muss bis spätestens 29. September 2019, 17 Uhr, abgegeben werden. Die Adresse ist bereits aufgedruckt. Die Briefwahlkarten können auch am Wahltag in jedem Wahllokal während der Öffnungszeiten und in jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.
(Red)