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NR-Wahl 2019: Stimmabgabe für Menschen mit Behinderung

Auch für Menschen mit Behinderung wurden Hilfen zur Stimmabgabe organisiert.
Auch für Menschen mit Behinderung wurden Hilfen zur Stimmabgabe organisiert. ©APA/Roland Schlager (Themenbild)
Auch für Menschen mit Behinderung gibt es Unterstützung und Hilfe, um ihre Stimmabgabe zur Nationalratswahl zu sichern. Egal ob barrierefrei, Videos oder Schablonen, Informationen dazu erhalten Sie online oder telefonsich.

Über 800 Wahllokale werden in Wien bei der NR-Wahl barrierefrei eingerichtet. Zusätzlich werden sie auch mit Rollstuhl-Wahlzellen ausgestattet. Online oder telefonisch unter Tel.: 01/50 255 können alle Standorte der barrierefrei zugänglichen Wahllokale in Erfahrung gebracht werden.

Barrierefrei zugänglich bedeutet:

  • Die Eingänge zum Wahllokal sind stufenlos erreichbar oder es gibt Rampen, die nicht steiler als zehn Prozent sind, oder es gibt einen Treppen- beziehungsweise Plattformlift
  • Die Türen zum Wahllokal sind leicht zu öffnen
  • Türschwellen sind nicht höher als 3 Zentimeter
  • Die Türen zum Wahllokal sind mindestens 80 Zentimeter breit
  • Bei geschlossenen Türen ist eine Bewegungsfläche von 150 Zentimeter Durchmesser für das Öffnen der Türen vorhanden
  • Wird ein Aufzug zum Erreichen des Wahllokals benötigt, ist die Aufzugskabine mindestens 110 Zentimeter breit und 140 Zentimeter lang, und die Bedienelemente sind in Greifhöhe angeordnet und ertastbar.

Wer am Wahltag seine Stimme nicht abgeben kann, kann vorab bereits eine Wahlkarte beantragen. Die Wahlkarte muss dafür beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden.

Mobile Wahlkommission

Speziell für Bettlägerige oder Menschen mit mangelnder Mobilität gibt es wieder die Möglichkeit, von einer mobilen Wahlkommission besucht zu werden. Ein Besuch durch die mobile Wahlkommission kann gemeinsam mit dem Wahlkartenantrag oder auch noch danach im zuständigen Wahlreferat beantragt werden.

Die Briefwahl wäre eine weitere Möglichkeit zur Stimmabgabe. Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag 17 Uhr per Post, Botin oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen.

Stimmzettel-Schablonen für blinde und sehbehinderte Personen

Für blinde und sehbehinderte Personen stehen als Ausfüllhilfe für den Stimmzettel in jedem Wiener Wahllokal Stimmzettel-Schablonen zur Verfügung. Wer an der Briefwahl teilnehmen möchte, kann eine Stimmzettel-Schablone bei der Magistratsabteilung 62, 1082 Wien, Lerchenfelder Straße 4, Tel.: 01/4000-89404, E-Mail: wahl@ma62.wien.gv.at oder online unter www.wahlen.wien.at anfordern. Blinde und sehbehinderte Personen können natürlich einen Rehabilitations- oder Blindenführhund bis in die Wahlzelle mitnehmen.

Gebärdensprache und "Leicht Lesen"-Version

Für gehörlose Menschen wurden Videos in österr. Gebärdensprache unter www.wahlen.wien.at veröffentlicht.

Für Menschen mit Lernschwierigkeiten wurde eine "Leicht Lesen"-Version der "Kleinen Wiener Wahlhilfe" gestaltet. Sie ist ebenfalls unter www.wahlen.wien.at abrufbar.

(Red)

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