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November-Lockdown: Kurzarbeit wurde modifiziert

Die Kurzarbeit wurde modifiziert.
Die Kurzarbeit wurde modifiziert. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Für den November-Lockdown wurde die Corona-Kurzarbeit modifiziert. Es müsse niemand gekündigt werden hieß es am heutigen Sonntag.

Die Corona-Kurzarbeit ist für den November-Lockdown modifiziert worden. "Es muss niemand gekündigt werden", sagte Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer am Sonntag nach der Einigung mit dem ÖGB, der AK und der IV und Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Sonntag. In seltener Eintracht sprachen ÖGB-Chef Wolfgang Katzian und IV-Generalsekretär Christoph Neumayer von einem "internationalen Herzeigemodell" sowohl aus Arbeitnehmer- als auch Arbeitgebersicht.

Kurzarbeit aktuell in Phase 3

Die Kurzarbeit befindet sich derzeit in der Phase 3. Eigentlich müssen die Arbeitnehmer derzeit zumindest 30 Prozent (in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Sozialpartner auch 10 Prozent) arbeiten. Doch das war nun durch den Lockdown nicht mehr praktikabel, schließlich müssen Gastronomie und Hotellerie gänzlich sperren, was wiederum in anderen Bereichen Aufträge kostet und somit für weniger Arbeit sorgt. Nun ist es möglich, dass Arbeitnehmer in den Lockdown-Branchen ganz zu Hause bleiben - aber trotzdem weiterhin 90 Prozent ihres eigenen Entgelts bekommen. Zudem fließt der gestern angekündigte Umsatz-Ersatz nur gegen eine Arbeitsplatzgarantie.

Der Durchrechnungszeitraum für die Kurzarbeit wurde im Zuge der Adaption auf 31. März 2021 verlängert. "Es ist nun auch möglich, rückwirkend unter die 30- oder 10 Prozent-Schwelle zu gehen", sagte IV-Neumayer.

ÖGB-Chef Katzian berichtete, dass es für die betroffenen Arbeitnehmer in Lockdown-Branchen für den November vom AMS 100 Euro netto gibt. Konkret gilt das für alle von der Trinkgeldpauschale erfassten Mitarbeiter in Gastronomie und Hotellerie. Katzian hätte sich zwar mehr gewünscht, aber am wichtigsten sei der Erhalt der Jobs. Er appellierte wie AK-Chefin Renate Anderl an die Betriebe, die Kurzarbeit zu nutzen. "Ein gesicherter Arbeitsplatz ist das wichtigste", sagte Anderl.

Aschbacher appelliert: Mitarbeiter behalten

"Die Kurzarbeit gilt es vor Kündigungen in Anspruch zu nehmen", sagte Arbeitsministerin Aschbacher. Sie sprach davon, dass das Virus eingedämmt aber trotzdem weitergearbeitet werden müsse. Es sei wichtig, dass die Mitarbeiter gehalten werden, "damit man wenn es wieder losgeht mit dem bewährten Team weiterarbeiten kann".

Mahrer forderte einmal mehr von der Bundesregierung, dass es nun mit dem Fixkostenzuschuss 2 rasch gehen müsse. Auf diesen Warten die Unternehmen inzwischen seit Mitte September, weil sich Wien und Brüssel nicht handelseins werden. "Gerade auch für nun indirekt vom Lockdown betroffene Unternehmen ist der Fixkostenzuschuss 2 gedacht, für genau eine solche Situation."

Handel fordert Modifizierung auch für sich ein

Die modifizierte Kurzarbeit solle nicht nur für die Lockdown-Branchen gelten, sondern auch für den Handel. Diese Forderung hat Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), gestellt. In Gastronomie und Hotellerie, die ab übermorgen, Dienstag, ganz sperren müssen, können Mitarbeiter jetzt ganz zu Hause bleiben und trotzdem ins Kurzarbeitsmodell fallen.

"Ich rechne in den nächsten Wochen damit, dass auch im Handel weniger Mitarbeiter gebraucht werden". so Trefelik am Sonntag in einer Aussendung. "Um die Arbeitsplätze zu sichern und zu erhalten, muss auch für die Handelsunternehmen die Möglichkeit bestehen, die Arbeitszeit unbürokratisch von derzeit 30 Prozent auf ein geringeres Ausmaß zu reduzieren." In Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Sozialpartner sind 10 Prozent möglich; 0 Prozent im November gibt es den heute vorgestellten Plänen zufolge aber nur in Gastronomie und Hotellerie.

Gerechtigkeit und Fairness für alle Betriebe gefordert

"Es geht in der jetzigen Situation um Gerechtigkeit und Fairness für alle Betriebe - für jene, die offen haben, und für jene, die schließen müssen. Auch indirekt Betroffene wie zum Beispielt der Großhandel, der die nun geschlossene Gastronomie beliefert, brauchen rasch finanzielle Unterstützung", so der WKÖ-Vertreter weiters. "Weniger Kundenfrequenz bedeutet weniger Umsatz. Dafür braucht auch der Handel eine rasche finanzielle Kompensation - für alle Betriebe, die unverschuldet in diese schwierige Lage gekommen sind."

Der Handel dürfe zwar die Geschäfte offenhalten, wird aufgrund der aktuellen Situation dennoch mit starken Umsatzrückgängen konfrontiert sein, so Trefelik. "Wir fordern daher ebenfalls eine Ersatzrate für die Umsatzrückgänge während der Lockdown-Phase und die Gleichbehandlung mit geschlossenen Betrieben." Auch Handelsverbandsobmann Rainer Will hatte am Sonntag gegenüber der APA ähnliche Forderungen aufgestellt.

(APA/Red)

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