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Novelle im Studienrecht: Studenten sollen Mindestleistung erbringen müssen

Eine Novelle des Universitätsgesetzes soll eine Mindestleistung der Studierenden vorsehen.
Eine Novelle des Universitätsgesetzes soll eine Mindestleistung der Studierenden vorsehen. ©APA (Sujet)
Künftig sollen Studenten zu Beginn ihres Studiums eine Mindeststudienleistung von 16 ECTS-Punkten pro Studienjahr erbringen - andernfalls erlischt ihre Zulassung. Umgekehrt sollen die Beurlaubungsmöglichkeiten für Studenten ausgebaut werden. Das geht aus Plänen der Regierung zu einer Novelle des Universitätsgesetzes (UG) hervor, die demnächst in Begutachtung gehen sollen.

Laut den derzeitigen Plänen sollen künftig neuzugelassene Studenten jährlich 16 ECTS absolvieren müssen, bis sie insgesamt 100 ECTS-Punkte erreicht haben. Zur Orientierung: Die Studienpläne sind so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen wird. Ausnahme: Im ersten Studienjahr reicht auch die Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP).

Mindeststudienleistung: Stichtag 30. September

Stichtag für das Erreichen der nötigen Studienleistungen für das am 1. Oktober beginnende Studienjahr soll jeweils der 30. September des nächsten Jahres sein. Vor einem Erlöschen der Zulassung muss die jeweilige Uni aber davor mehrfach warnen und Unterstützungsleistungen anbieten. Diese Regelung soll nicht pro Studentin oder Student gelten, sondern pro Studium. Wer mehrere Studien belegt, muss also in allen die nötige Mindestleistung erbringen - sonst erlischt die Zulassung in jenen Fächern, in denen sie nicht erreicht wurde.

Als Ausgleich wird die Beurlaubung von Studenten erleichtert. Diese ist derzeit nur aus wichtigem Grund wie Schwangerschaft oder Krankheit möglich. Künftig soll zusätzlich bis zur Erreichung der 100 ECTS-Punkte auch eine Beurlaubung ohne Grund für zwei Semester möglich sein. Im "Urlaub" muss die geforderte Studienleistung dann nicht erbracht werden.

Universitätsgesetz: Weitere diskutierte Änderungen

Vom Tisch dürfte eine im Vorfeld diskutierte weitere Beschränkung von Prüfungsantritten sowie Mehrfach-Inskriptionen sein. Allerdings soll die sogenannte Cooling-Off-Phase in der STEOP entfallen: Wird die STEOP nicht geschafft, kann dasselbe Studium nicht mehr belegt werden - damit soll die gleiche Regelung gelten wie für jede andere Prüfung. Bisher konnte nach einem Scheitern in der STEOP zwei Semester gewartet und anschließend das gleiche Studium erneut belegt werden.

Weitere diskutierte Änderungen: Die Nachfrist für die Meldung der Fortsetzung des Studiums soll entfallen, Neu-Inskriptionen aus wenigen Gründen aber auch nach Ende der Frist möglich bleiben. Senate dürften bei der Wiederbestellung von Rektoren Kompetenzen zugunsten der Uni-Räte verlieren.

Außerdem soll Ghostwriting für die Anbieter strafbar werden. Plagiate sollen nach 30 Jahren verjähren.

Kritik von SPÖ und Studentenvertretern

Kritik an den Regierungsplänen für eine Änderung des Universitätsgesetzes (UG) kommt von SPÖ und Studentenvertretern. Die Novelle, die demnächst in Begutachtung gehen soll, sieht nach APA-Informationen vor, dass Studenten künftig am Beginn ihres Studiums eine Mindeststudienleistung von 16 ECTS-Punkten pro Studienjahr erbringen müssen, andernfalls erlischt ihre Zulassung. Für SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl ist das "ein Schlag ins Gesicht für die Studierenden".

"Durch die Corona Krise wurden die Bedingungen für Studierende extrem erschwert. Doch anstatt ihre Bildungschancen zu verbessern, werden mit den Vorschlägen aus dem Wissenschaftsministerium den Studierenden mehr Hürden in den Weg gestellt", so Kuntzl in einer Aussendung. Vor allem berufstätigen Studierenden würde dadurch das Studieren erschwert. Irritiert ist Kuntzl, dass diese Vorschläge von den Grünen mitgetragen werden: "Was jetzt mit den Grünen im Hochschulbereich alles geht, ist wirklich besorgniserregend."

Das gilt zumindest nicht für die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS), für sie würden Studierendenrechte mit der Novelle "mit Füßen getreten". "Eine solche Maßnahme ist sozial selektiv und erhöht den Leistungsdruck massiv", so GRAS-Aktivistin und Vorsitzende der ÖH Uni Salzburg, Keya Baier. Kritik an den Plänen kam auch vom Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) und den Hochschülerschaften der Technischen Universitäten (TU) Wien und Graz, der Uni Salzburg sowie der Kunstuniversitäten.

Zu der geplanten Verjährung von Plagiaten nach 30 Jahren, erklärte der Plagiats-Gutachter Stefan Weber in einer Aussendung, dass es "kein günstiges Signal wäre, wenn eine Verjährung eingeführt und gleichzeitig die derzeit laschen Bestimmungen bei Plagiatsvergehen nicht verschärft werden würden".

(APA/Red.)

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