Gewerbliche Bauträger haben in den letzten Jahren zunehmend Einfamilienhausgebiete für sich entdeckt. Dies betrifft vor allem Kleingartengebiete und Gartensiedlungen. Durch das Ausnutzen verschiedener baurechtlicher Möglichkeiten sind in den letzten Jahren vermehrt Mehrparteienwohnhäuser entstanden. Dem möchte die Stadtregierung mit der Bauorndungsnovelle einen Riegel vorschieben.
Neue Baunovelle will Riesenbauten in Kleingartengebieten verhindern
Grundsätzlich ist weiterhin maximal ein Drittel des Bauplatzes bebaubar. In der Bauklasse I wurde nun allerdings die Beschränkung von 470 m² auf 350m² reduziert. Der Effekt ist eine geringere mögliche Ausdehnung des Gebäudes und mehr unbebaute Flächen beziehungsweise Grünflächen. Erweiterung der Mindestabstände größerer Gebäude zu Nachbarn.
Künftig ist ein Heranrücken zur Nachbargrenze nur mehr bis höchstens zur halben Gebäudehöhe (bei einem Mindestabstand von drei Metern) möglich. Dies bedeutet: je höher das Gebäude, umso mehr Abstand. Gleichzeitig entsteht mehr Luftraum zwischen den Gebäuden.
Durch eine Reduktion der Ausnahmen für nicht zur Straße gerichtete Giebelflächen um die Hälfte, können zukünftig in der Bauklasse I nur mehr 25m" pro Giebelfläche bzw 50 m² pro Gebäude gebaut werden. Dies hat eine Reduktion der Ausgestaltung von Giebelflächen und des Dachvolumens zur Folge.
Einschränkung von überdimensionalen Dachbauten
Die künftige Beschränkung der Firsthöhe in der Bauklasse I liegt bei 4,5 Meter anstatt 7,5 Meter. Dadurch ist eine Eindämmung von überdimensionalen Dachbauten und eine Wahrung der Proportionen zwischen Gebäude und Dach gewährleistet.
Der Strafrahmen für illegale Gebäudeabrisse wurde auf eine Höchststrafe von 300.000 Euro (bei einer Mindeststrafe von 30.000) angehoben. Dies ist eine weitere deutliche Steigerung gegenüber dem ursprünglichen Begutachtungsentwurf. Zusätzlich wurde der Planungszielekatalog erweitert um den Schutz des UNESCO-Weltkulturerbes zu festigen. Außerdem wurde das Unionsrecht zu Seveso-Betriebe in dem Wiener Landesrecht verankert. Damit werden Betriebe, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, reglementiert.
Endgültige Beschlusserfassung über Baurechtnovelle am Mittwoch
Nach dem heutigen Bauausschuss erfolgt die endgültige Beschussfassung im Landtag am 24. November. Bereits mit dem Tag nach der Kundmachung tritt die Bauordnungsnovelle in Kraft.
Diese Bauordnungsnovelle steht in der Kontinuität der Bauordnungsnovellen von 2018 und 2020. Bereits 2022 wird durch eine große Enquete zum Baurecht der nächste Schritt zu einer Modernisierung der Bauordnung gesetzt.
(Red)