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Novelle der UVP könnte dritte Piste beflügeln

Der Flughafen soll ausgebaut werden - etwa auch mit einer UVP-Novellierung?
Der Flughafen soll ausgebaut werden - etwa auch mit einer UVP-Novellierung? ©Vienna Airport
Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird novelliert, und das könnte dem Bau der umstrittenen dritten Landepiste am Flughafen Wien entgegenkommen. Die Gegner laufen Sturm.
Bürger auf den Barrikaden

Die  In der UVP-Änderung von Umweltminister Nikolaus Berlakovich (V) werden die Möglichkeiten der Enteignung ausgedehnt. Die zwangsmäßige Abgabe von Grundstücken soll demnach für Liegenschaften gelten, die “zur Aufrechterhaltung der Verkehrsbeziehungen erforderlich sind”, schreibt die Tageszeitung ‘Der Standard’ aus dem Gesetzesvorschlag.Die dritte Piste soll der eigentliche Grund für die Novelle sein, beruft sich die Tageszeitung auf Insiderkreise. Probleme bei der Grundstücksablöse wären damit deutlich reduziert. Laut Zeitungsbericht soll der niederösterreichische Landeshauptmann Erwin Pröll seinem Parteikollegen Berlakovich die Änderung “ans Herz gelegt haben”. Ein erstinstanzlicher UVP-Bescheid zur dritten Piste vom Amt der niederösterreichischen Landesregierung werde “in Bälde” erwartet.

Massiver Widerstand gegen Ausbau

Der Ausbau des Wiener Airports stößt bei Anrainern in Wien und Niederösterreich auf massiven Widerstand. Flughafengegner befürchten eine steigende Lärmbelastung durch noch mehr startende und landende Flugzeuge. Seit dem Spätsommer läuft die UVP. Erst danach will sich die Flughafen Wien AG über Zeitplan und anfallende Baukosten öffentlich äußern. An der börsennotierten Betreibergesellschaft sind das Land Niederösterreich und die Gemeinde Wien zu je 20 Prozent beteiligt.

Die UVP-Novelle passierte in der Vorwoche den Ministerrat und ist derzeit in Begutachtung. Laut Standard-Bericht ist auch Änderung für Kleinwasserkraftwerke geplant. Erst ab zehn Megawatt (MW) statt bisher fünf MW soll eine Prüfung gesetzlich vorgeschrieben sein. Außerdem sollen Grobprüfungen, in denen entschieden wird, ob ein UVP-Verfahren nötig ist, künftig innerhalb von sechs Wochen abgewickelt werden. (APA)

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