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NOST: Geplanter Reform der neuen Oberstufe bringt Kritik

Die geplante Reform sorgt für Kritik.
Die geplante Reform sorgt für Kritik. ©APA/HANS PUNZ
Die geplante REform der neuen Oberstufe sorgt weiterhin für Kritik. Es handle sich ei der REform um "Stückwerk" und einen "Rückschritt".

Der Plan des Bildungsministeriums, der Neuen Oberstufe (NOST) ab 2021/22 einen neuen Namen und vor allem neue Regeln zu geben, stößt auf Widerstand. Mehrere Wiener Gymnasien, die seit 2017 das NOST-Modell umsetzen, orten in ihren Stellungnahmen einen "deutlichen Rückschritt": Ursprüngliche Grundprinzipien wie das Vermeiden von Sitzenbleiben oder dass positive Noten im Falle einer Klassenwiederholung jedenfalls erhalten bleiben, gingen verloren. Die Reform sei "ein Stückwerk".

Einführung auf 2023/24 vertagt

Eigentlich hätte die Neue Oberstufe bereits 2017/18 flächendeckend starten sollen, die ersten Probeläufe gibt es schon seit 2013/14. Anschließend wurde allerdings - auch auf Druck von Eltern-, Lehrer-und Schülervertretern - der verpflichtende Start immer wieder vertagt. Derzeit ist die flächendeckende Einführung erst im Schuljahr 2023/2024 vorgesehen. Bis dorthin können aber Schulen weiter freiwillig auf die neue Variante setzen.

Bei der Neuen Oberstufe wird ab der 2. Klasse der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) bzw. der 6. Klasse AHS der Lernstoff in je ein Semester umfassende Module unterteilt. Bei einer negativen Note in einem Fach muss dann nicht die ganze Klasse wiederholt, sondern nur das jeweilige Modul per "Semesterprüfung" positiv abgeschlossen werden. Der Gesetzesentwurf des Bildungsministeriums sieht nun u.a. vor, dass bei der nunmehr "Semestrierten Oberstufe" Semesterprüfungen bei einem Fünfer nur noch ein- statt bisher zweimal wiederholt werden dürfen, die Zeiträume für die Prüfungen zentral vorgegeben werden und ein Mitschleppen von Fünfern bis zum Schulabschluss nicht mehr möglich ist.

Klassenwiederholung als Streitpunkt

Ein Grundprinzip der NOST sei es, dass im Falle einer Klassenwiederholung die positiven Noten aus dem ersten "Durchgang" erhalten bleiben. Nun soll dies nur noch gelten, wenn der Schüler im Jahr vor der Wiederholung zumindest mit "Befriedigend" beurteilt wurde, bemängeln mehrere Wiener Gymnasien - darunter auch jenes der Wiener Sängerknaben - in ihren über weite Strecken wortidenten Stellungnahmen. Die Möglichkeit, sich nicht verschlechtern zu können, habe den Repetenten jedoch "viel Hoffnung und Mut gegeben und ihnen nicht die Würde geraubt", betont auch der Direktor der Grazer AHS Klusemannstraße, Klaus Tasch.

Die BMHS-Gewerkschaft plädiert hingegen dafür, dass Repetenten nur dann die bessere Note bekommen sollen, wenn die Leistung in beiden Semestern vor der Wiederholung zumindest "Befriedigend" war. Ihr ist zudem wichtig, dass jeder Standort autonom entscheiden können soll, ob er das Modell der semestrierten Oberstufe umsetzen wird.

Gleichzeitig kritisieren die Wiener Gymnasien, dass durch die Änderungen Schüler auf Beschluss der Klassenkonferenz einmalig auch mit zwei "Nicht Genügend" aufsteigen können sollen, ohne diese wie im bisherigen NOST-System bis zur Matura ausbessern zu müssen. Das schränke die für die NOST propagierte Stärkung der Eigenverantwortung der Schüler stark ein.

Keine Einwände bei reduzierten Versuchen bei Semesterprüfung

Keine Einwände gibt es dagegen, dass Schüler künftig nur noch zwei- und nicht mehr dreimal zur Semesterprüfung antreten dürfen sollen. Wie die Wiener Gymnasien spricht sich auch die Arbeiterkammer jedoch gegen Änderungen bei den Fristen aus: Laut Neuregelung hätte man für das Ausbessern eines Fünfers aus dem Wintersemester ein Semester plus vier Wochen Zeit, im Sommersemester hingegen nur vier Wochen - eine Ungleichbehandlung der beiden eigentlich gleichwertigen Semester.

Eine andere Regelung könnte nach Befürchtung der AK zu organisatorischem Chaos führen: Künftig sollen Schüler etwaige Fünfer des alten Schuljahres innerhalb der ersten vier Wochen nach Beginn des neuen Schuljahrs ausbessern können, erst dann steht fest, ob sie das Schuljahr wiederholen müssen. Unter Umständen müssten deshalb neue Klassen eröffnet oder bereits eröffnete Klassen wieder zusammengelegt werden, so die AK. Auch der Verein für Direktorinnen und Direktoren der kaufmännischen Schulen Österreichs warnt in diesem Zusammenhang vor "kaum bewältigenden Problemen auch im Rahmen der Ressourcenplanung". Außerdem pocht er weiterhin darauf, dreijährige Schulformen von der Umstellung auf eine semestrierte Oberstufe auszunehmen.

AK befürchtet "Schultourismus" und Niveauverlust

Die AK befürchtet außerdem "Schultourismus" und Niveauverlust durch die neue "Ausgleichsprüfung": Schüler der semestrierten Oberstufe könnten sich nämlich das Sitzenbleiben ersparen, wenn sie an eine "normale" Oberstufe wechseln und dort die "Ausgleichsprüfung" bestehen. Das könnte laut AK zu einer "ungerechtfertigt wohlwollenden Beurteilung" führen, wenn es in der betreffenden Schulstufe geringe Schülerzahlen gibt.

Auch bei anderen geplanten Änderungen im Schulorganisations- und Schulunterrichtsgesetz gibt es Widerstand. Die Direktoren der AHS und BMHS wehren sich gegen die "Quasi-Abschaffung" der externen Matura-Vorsitze. Durch diese gebe es keine negative Beurteilung ohne externe Überprüfung, sie würden als "unvoreingenommene Außenstehende" "Betriebsblindheit" vorbeugen und die Qualität verbessern und ein vergleichbares Niveau bei allen mündlichen Prüfungen innerhalb einer Schulart sicherstellen. Auch der Bundesverband der Elternvereine an mittleren und höheren Schulen (BEV) warnt in diesem Zusammenhang davor, dass es dann mangels Rechtssicherheit mehr Einsprüche geben könnte. Die Wirtschaftskammer ortet wiederum die Gefahr, dass die Schüler "eher günstiger" beurteilt werden könnten als bei einem Vorsitz durch schulfremde Lehrer.

Der Rechnungshof (RH) stellt den Plan infrage, wie schon im "Corona-Jahr" künftig die Jahresnote der Abschlussklasse in der Maturanote zu berücksichtigen. Unter dieser Bedingung sei "der unverändert hohe Aufwand für den zentral erstellten Teil der Leistungsbeurteilung" - also die Kosten für die Aufgaben der schriftlichen Klausuren - "zu hinterfragen".

(APA/Red)

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