Behördliche Begleitung für abgeschobene Flüchtlinge gibt es bis zur Einreise ins Heimatland mittels der von der Botschaft ausgestellten Zertifikate. Dann sind die Menschen wieder auf sich allein gestellt, was sie erwartet, hängt vom jeweiligen Land ab. “Das kann von ‘Wiedersehen, Sie können gehen!’ bis zu einem Verhör oder zu einer Verhaftung gehen”, schilderte ein Caritas-Sprecher die möglichen Szenarien. Zwar habe man auch in Pakistan eine Organisation, bis jetzt hätten die acht Männer aber offensichtlich noch keinen Kontakt aufgenommen. “Das liegt an den Menschen selbst.”
Fälle aus Servitenkloster erledigt
Auch für das österreichische Innenministerium sind die konkreten Fälle aus dem Servitenkloster nach der Grenzkontrolle offiziell erledigt. Man wies allerdings darauf hin, dass es etwa von der EU mitfinanzierte Programme bei einer freiwilligen Rückkehr gibt. In Zusammenarbeit mit der “Internationalen Organisation für Migration” (IOM) gebe es sogenannte Rückkehrprojekte – “auch in Pakistan”. Diese würden von der Beratung für die berufliche Orientierung bis zur Förderung einer Ausbildung reichen. Alles in allem wolle man “Unterstützung im Aufbau einer Existenz” anbieten.
Abschiebungen nach Pakistan
Im ersten Halbjahr 2013 wurden insgesamt 16 Menschen nach Pakistan abgeschoben, freiwillig kehrten 49 zurück. Im vergangenen Jahr waren es lediglich drei. Der Anstieg hängt laut Behörden mit der vermehrten Kooperationsbereitschaft der Botschaft zusammen. (APA)