Noch 100 Tage bis zur Vorarlberger Landtagswahl

Als Stichtag wurde der 16. Juli fixiert. Die Termine und Fristen für den Urnengang ergeben sich aus Bestimmungen des Vorarlberger Landtagswahlgesetzes. Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Landesparlaments hat demnach binnen vier Wochen nach dem Wahltag stattzufinden, damit also vor dem 10. November 2024.
Spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag - bis zum 30. Juli - legen die Gemeindewahlbehörden die Wahlsprengel, die Wahllokale sowie die Wahlzeit fest, ebenso werden bis dahin die Verbotsbereiche bestimmt. Am 5. August steht die vorläufige Zahl der Wahlberechtigten fest. Am Folgetag wird das Wählerverzeichnis öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt, wegen des Feiertags hat diese Auflage bis zum 16. August zu dauern. Nach allfälligen Berichtigungen des Wählerverzeichnisses erfolgt bis spätestens 22. August der Abschluss der Wählerverzeichnisse in den Gemeinden.
Wahlvorschläge bis zum 23. August möglich
Wahlwerbende Parteien können bis zum 23. August um 17.00 Uhr Wahlvorschläge bei der Landeswahlbehörde einbringen. Wer zur Wahl tatsächlich antreten darf und wird, steht dann laut Landeswahlbehörde voraussichtlich am 3. September fest. Schnellstmöglich nach Abschluss der Wahlvorschläge und Druck der Stimmzettel beginnt die Versendung der beantragten Wahlkarten. Bis zum 9. Oktober kann ein Antrag auf eine Wahlkarte schriftlich gestellt werden, also per Brief, E-Mail oder per Online-Antrag. Mündlich kann man eine Wahlkarte noch bis 11. Oktober, 12.00 Uhr, beantragen. Die Wahlinformationen samt Stimmzettel werden laut Landeswahlbehörde erst nach der Nationalratswahl, konkret ab dem 30. September, an die Wahlberechtigten versendet.
Erste Ergebnisse ab 13 Uhr
Am Wahltag werden die Ergebnisse aus den Gemeinden und Sprengeln ab dem Schließen des letzten Wahllokals bekannt gegeben, das wird laut Landeswahlbehörde ab 13.00 Uhr sein. Die Briefwahlkarten werden von den Bezirkswahlbehörden bis 15. Oktober ausgewertet werden, das endgültige Wahlergebnis des ersten Ermittlungsverfahrens stellen die Bezirkswahlbehörden am 16. Oktober fest. Die Restmandate-Verteilung durch die Landeswahlbehörde erfolgt am 18. Oktober.
(APA)