Darüber hinaus offenbart der Schritt erstmals, wie hoch ein möglicherweise hinterzogener Betrag tatsächlich sein könnte. Die Finanz beziffert das vorgemerkte Pfandrecht in Bezug auf Hermann Nitsch mit 3.042.492,86 Euro. Dabei dürfte es sich um eine Art Hochrechnung handeln. Die Zahl liegt weit über bisher kolportierten Beträgen.
Bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg ist ein Ermittlungsverfahren gegen Nitsch und seine Frau wegen des Verdachts auf Abgabenhinterziehung anhängig. Vor zwei Wochen führte die Steuerfahndung eine Hausdurchsuchung durch. Ein Anwalt des Künstlers erklärt gegenüber NEWS, dass man derzeit damit befasst sei, die erhobenen Vorwürfe zu prüfen. Die Frage, ob sich Herr und Frau Nitsch etwas vorzuwerfen hätten, könne man derzeit weder mit Ja noch mit Nein beantworten.
(OTS)