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Niederösterreich: Keine Anklage gegen Vater wegen Kindesentziehung

Das Verfahren gegen den Vater des Buben wurde eingestellt.
Das Verfahren gegen den Vater des Buben wurde eingestellt. ©Bilderbox (Symbolbild)
Das Ermittlungsverfahren gegen einen Vater, der im Herbst 2013 seinen Sohn aus Niederösterreich "entführt" auf die britische Kanalinsel Sark gebracht haben soll, wurde eingestellt. Es kommt zu keiner Anklage wegen Kindesentziehung.
Verdacht der Kindesentführung
Etappensieg für die Mutter

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt habe das Ermittlungsverfahren eingestellt, berichtet der “Kurier” in seiner Mittwochausgabe.

Bub aus Niederösterreich “entführt”

Der Vierjährige war wie berichtet am 7. Oktober 2013 von seinem Vater mit einem Privatjet von Österreich auf die Kanalinseln gebracht worden. Seitdem läuft auf der Nachbarinsel Guernsey ein Verfahren um das Sorgerecht. Das Gericht hat Mitte Jänner ein Dokument, das dem Vater das alleinige Sorgerecht zusprach, für nichtig erklärt. Eine endgültige Entscheidung stand noch aus.

Der Vater stammt von einer Insel im Ärmelkanal und ist auch deutscher Staatsbürger. Der Vierjährige hat die deutsche sowie die britische Staatsbürgerschaft. (APA)

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