Niederösterreich hat die niedrigsten Hürden bei Wahl

Derzeit nicht im Landtag vertretene Parteien Unterstützungserklärungen für ihre Kandidatur bei der Niederösterreichischen Landtagswahl am 29. Jänner. Zumindest 50 Unterschriften in jedem der 20 Wahlkreise müssen sie bis 23. Dezember beisammen haben, um landesweit am Stimmzettel zu stehen. Mit diesen 1.000 Unterschriften landesweit ist die Hürde in Niederösterreich die niedrigste der drei Landtagswahlen des nächsten Jahres - und ebenso die Mandatshürde mit vier Prozent.
Niederösterreich hat die niedrigsten Hürden bei der Wahl 2023
Gemessen an den wahlberechtigten Niederösterreichern müssen 0,08 Prozent der rund 1,3 Millionen Hauptwohnsitzer (heuer dürfen Zweitwohnsitzer nicht mehr mitwählen) zur Unterschrift bewegt werden. In Salzburg ist dieser Anteil für die landesweite Kandidatur am 23. April fast doppelt so hoch: Zumindest 600 Unterschriften, richtig verteilt auf die sechs Wahlkreise, machen 0,15 Prozent der 390.000 Wahlberechtigten aus. In Kärnten (Wahltermin 4. März) ist die Kandidatur kaum "teurer" als in NÖ: Dort sind 100 Unterschriften in jedem der vier Wahlkreise nötig, das macht 0,09 Prozent der mehr als 434.000 Wahlberechtigten (im Jahr 2018) aus.
In Kärnten kann noch nicht gesammelt werden
Gesammelt werden kann in Kärnten noch nicht. Dort geht es erst mit dem Stichtag am 3. Jänner los. Erst dann können die Gemeindeämter die nötige Bestätigung ausstellen, dass der Unterstützer wahlberechtigt ist. Zeit ist in Kärnten dann bis 27. Jänner. In Salzburg müssen die Wahlvorschläge für den Wahltermin (23. April) Ende Februar eingebracht werden.
In Niederösterreich dürfen im Ausland Lebende länger mitwählen
Diese Frist wurde mit der Wahlrechtsänderung verlängert (auf den "53. Tag vor der Wahl"), mit der auch den Auslands-Salzburgern das Landtags-Wahlrecht zugestanden wurde. In Niederösterreich dürfen (wie sonst nur noch in Tirol und Vorarlberg) seit nicht länger als zehn Jahren im Ausland lebende Bürger schon länger mitwählen, aber dort müssen Wahlvorschläge erst am "37. Tag vor der Wahl" vorgelegt werden. Das ist auch in Kärnten der Fall.
Wahlrechtsänderungen in Salzburg
Mit der Wahlrechtsänderung hat Salzburg auch die Verteilung der nötigen Unterstützungserklärungen geändert. Früher waren in jedem Wahlkreis 100 erforderlich, jetzt wird der Größe nach gestaffelt: Für die nach Wahlberechtigten größten Bezirke Salzburg-Stadt und Salzburg-Umgebung sind 120 Unterschriften vorgeschrieben, in St. Johann und Zell am See jeweils 100, in Hallein und Tamsweg reichen 80. In Summe bleiben es aber die - vergleichsweise vielen - 600 für die landesweite Kandidatur. Alternativ reichen die Unterschriften dreier Landtagsabgeordneter - in allen drei Bundesländern, die 2023 wählen.
Prateien müssen genügend Stimmen für Einzug in Landtag erobern
Ist die erste Hürde genommen, gilt es für die Parteien dann, genügend Stimmen für den Einzug in den Landtag zu erobern. Auch hier ist die Hürde in Niederösterreich niedriger als in den beiden anderen Ländern: In Kärnten und Salzburg liegt sie bei fünf Prozent der gültigen Stimmen, in Niederösterreich bei nur vier Prozent. Das ist sonst nur noch im Burgenland und Oberösterreich (sowie für den Nationalrat) der Fall, alle anderen Länder haben fünf Prozent - und die Steiermark gar keine Prozenthürde, sondern die schwierigere Aufgabe, ein Direktmandat in einem Wahlkreis zu schaffen.
(APA/Red)